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Alle Länder müssen Besoldung von Professoren überprüfen

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Alle Länder müssen Besoldung von Professoren überprüfen

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Bundesverfassungsgericht erklärt hessische Regelung für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat am 14. Februar 2012 die hessische Regelung zur Besoldung von W 2-Professoren für verfassungswidrig erklärt. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Günter Krings:

"Professoren gehören zu den Leistungsträgern unseres Landes. Professoren an deutschen Hochschulen haben einen steinigen und anspruchsvollen Weg zurückgelegt, ehe sie in ihr Amt gelangen. Wenn wir den international hohen Standard unseres universitären Lehrpersonals nicht gefährden wollen, müssen Professoren so bezahlt werden wie leitende Verwaltungsbeamte oder Gymnasiallehrer.

Alle Länder sind nun in der Pflicht, ihr Besoldungsniveau für Professoren zu überprüfen. Wer unangemessen an der wissenschaftlichen Leistungselite unseres Landes spart, schadet der Zukunft unserer Bildungsrepublik."


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Datum: 15.02.2012 - 14:45 Uhr
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