PresseKat - Geheimverhandlungen bei ACTA-Abkommen muessen Geschichte sein

Geheimverhandlungen bei ACTA-Abkommen muessen Geschichte sein

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Geheimverhandlungen bei ACTA-Abkommen muessen Geschichte sein

(pressrelations) - Zur Verschiebung der Unterzeichnung des umstrittenen ACTA-Vertragswerks zur Durchsetzung von Urheberrechten erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:

Dass die Bundesregierung das ACTA-Abkommen nicht unterschrieben hat, ist erst einmal zu begruessen, auch wenn der Schritt von der ueblichen Kakophonie aus der Regierungskoalition begleitet wurde. Zu viele Fragen zu rechtlichen Auswirkungen bleiben offen, zu viele Unterlagen aus den Verhandlungen wurden bis heute nicht veroeffentlicht.

Die Notwendigkeit, Produktpiraterie zu bekaempfen und Urheberrechte zu schuetzen, ist unbestritten. Viele Produktfaelschungen sind nicht nur wirtschaftlich schaedlich, sondern auch gefaehrlich, wenn zum Beispiel ein gefaelschtes Medikament auf den Markt kommt. Es muss aber stark bezweifelt werden, ob dieses Ziel mit dem ACTA-Abkommen erreicht werden kann. Wenn hier in Hinterzimmern unter Ausschluss der Oeffentlichkeit verhandelt wurde, dann muss das alarmieren.
Besonders problematisch sind die Regelungen zur Rechtsdurchsetzung im Internet. In den Verhandlungen wurde hier nicht sauber getrennt zwischen der Bekaempfung von Produktfaelschungen und Fragen, die das Internet und die digitale Welt betreffen. Hier enthaelt das Abkommen zu schwammige Formulierungen, die extrem weit ausgelegt werden koennen. Es entsteht eine Rechtsunsicherheit, weil zur Auslegung unklarer Begriffe Verhandlungsprotokolle herangezogen werden, die aber noch nicht veroeffentlicht worden sind. Hier sollte in Hinterzimmern entschieden werden - gut dass dieses Vorhaben gestoppt wurde.

Die Bekaempfung von Urheberrechtsverletzungen darf nicht dazu fuehren, dass Grund- und Freiheitsrechte eingeschraenkt werden oder der Datenschutz aufgeweicht wird. Es darf auch nicht soweit gehen, dass letztlich jede Bewegung und Kommunikation im Internet ueberwachbar wird und jeder Nutzer von Musik- oder Videodateien grundsaetzlich unter einem Generalverdacht steht.





Bei ACTA besteht die Gefahr, dass die Internetprovider verpflichtet werden, zu ueberwachen, welche Kunden sich was anschauen oder herunterladen. Es darf nicht sein, dass die Provider zu Hilfssheriffs gemacht werden.

Das Europaeische Parlament und auch der Deutsche Bundestag muessen darauf bestehen, sich mit diesem Abkommen gruendlich beschaeftigen zu koennen. Solche Geheimverhandlungen muessen Geschichte sein, die fehlende Transparenz ist nicht laenger hinnehmbar.


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Datum: 13.02.2012 - 15:30 Uhr
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