Verbraucherportal zeigt Leistungen und Leistungslücken der gesetzlichen Unfallversicherung
(PresseBox) - Die gesetzliche Unfallversicherung gehört in Deutschland zur Sozialversicherung - wie auch die Krankenversicherung oder die Rentenversicherung. Doch durch die Unfallversicherung sind nicht alle Unfälle abgesichert, die Police greift nur in bestimmten Situationen. Das Verbraucherportal 1A.NET hat daher für Endverbraucher wichtige Bestimmungen zur Unfallversicherung in Deutschland zusammengestellt und zeigt unter http://www.1a.net/unfallversicherung neben Leistungen und Beiträgen zur gesetzlichen Unfallvorsorge auch Regelungen für die private Unfallversicherung. 1A.NET geht außerdem auf folgende Aspekte detailliert ein:
- Was kostet eine Unfallversicherung?
- Welche Leistungen werden durch die gesetzliche Unfallversicherung erstattet?
- Für wen genügt eine gesetzliche Absicherung?
- Wer sollte sich außerdem privat unfallversichern?
- Was gilt bei Policen mit Beitragsrückgewähr zu beachten?
Statistiken zeigen, dass die meisten Unfälle im Straßenverkehr und in der Freizeit sowie im Haushalt passieren. Jedoch greift gerade in diesen Situationen die solidarische gesetzliche Unfallversicherung meist nicht. Mit teilweise weitreichenden Folgen für die Versicherten, denn nicht selten führt ein schwerer Unfall auch zur Berufsunfähigkeit. Deshalb raten Experten, auch immer die Erwerbsunfähigkeit über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) finanziell abzusichern. Unter http://www.1a.net/berufsunfaehigkeitsversicherung stehen weitere Informationen dazu bereit.
Dennoch kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein, da hiermit über vergleichsweise günstige Beiträge ein Großteil des individuellen Risikos versichert werden kann. Vor allem im Vergleich zur BU ist die private Unfallversicherung mit eher niedrigen Beiträgen verbunden. Personen, die sich für eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr interessieren, sollten sich besonders intensiv mit dem Thema befassen und sich möglichst auch ausführlich beraten lassen. Grund ist, dass solche Produkte durch die häufige Kopplung mit der Lebensversicherung deutlich komplexer sind.
Folgende Aspekte sollten vor dem Abschluss einer Unfallversicherung mit Beitragsrückerstattung berücksichtigt werden
- Form der Beitragserstattung
- Kopplung mit Kapitallebensversicherung
- Laufzeit
- Welche Mehrleistungen gibt es gegebenenfalls?
Insbesondere die Kopplung mit einer Kapitallebensversicherung sollte von einem Fachmann begleitet werden. Hier lohnt es sich aufgrund höherer Beiträge ganz besonders, die verschiedenen Angebot der einzelnen Versicherungen mit einander zu vergleichen.
Das Verbraucherportal 1A .NET hat sich im Bereich Krankenversicherung auf gesetzliche Krankenkassen und die private Krankenversicherung spezialisiert. Über zwei Millionen Besucher informieren sich bei www.1a.net jährlich in tagesaktuellen Nachrichten, Ratgebern und informativen Fachbeiträgen über die Krankenversicherung in Deutschland. In verschiedenen Themenspezials stellt die Redaktion Hintergrundinformationen, Tipps und Checklisten zusammen, z.B. zum Zusatzbeitrag, zur Beitragserhöhung der Krankenversicherung oder zur Krankenversicherung für Selbständige und Gründer.
Das Verbraucherportal 1A .NET hat sich im Bereich Krankenversicherung auf gesetzliche Krankenkassen und die private Krankenversicherung spezialisiert. Über zwei Millionen Besucher informieren sich bei www.1a.net jährlich in tagesaktuellen Nachrichten, Ratgebern und informativen Fachbeiträgen über die Krankenversicherung in Deutschland. In verschiedenen Themenspezials stellt die Redaktion Hintergrundinformationen, Tipps und Checklisten zusammen, z.B. zum Zusatzbeitrag, zur Beitragserhöhung der Krankenversicherung oder zur Krankenversicherung für Selbständige und Gründer.