PresseKat - Fünf Tipps für Last-Minute-Schenker / Was gilt es beim Gutscheinkauf zu beachten?

Fünf Tipps für Last-Minute-Schenker / Was gilt es beim Gutscheinkauf zu beachten?

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Sie sind die beliebtesten Weihnachtsgeschenke: Gutscheine aus dem Shop um die Ecke oder dem Internet als Geschenkgutschein-Code zu haben sind. Doch worauf muss beim Kauf genau geachtet werden? Sind Gutscheine übertragbar? Kann der Gutschein gegen Bargeld umgetauscht werden? Fragen, die Europas größter Vermarkter von Gutscheinen, die Kölner Retailo AG, beantwortet.

(firmenpresse) - Eignen sich Gutscheine als Last-Minute-Geschenk?
Ja, selbst Gutscheine von Top-Marken wie Douglas, IKEA, Saturn, Fleurop, Zalando, Toys"R"Us oder Amazon.de können noch am Heiligen Abend in der Lotto-Annahmestelle, im Supermarkt oder an der Tankstelle gekauft werden. Und wer ganz spät dran ist, kann sogar noch unterm Weihnachtsbaum auf geschenkkartenwelt.de und giftmobile.com virtuelle Gutscheine als mobile Sofortgeschenke per E-Mail, SMS und MMS verschenken. Der Einkauf in diesen beiden Online-Shops, spart bis zum 27. 12. sogar die sonst anfallenden 0,99 Cent Versandkosten.

Stimmt es, dass Gutscheine die beliebtesten Weihnachtsgeschenke sind?
Im vergangenen Jahr, so die Marktforscher der Unternehmensberatung Deloitte, war der Gutschein zum ersten Mal die Nummer 1 bei den verschenkten Weihnachtspräsenten. Und auch für 2011 hat TNS festgestellt, dass Gutscheine auf Platz 1 der Wunschlisten stehen, gefolgt von Büchern und Reisen. Die Beliebtheit von Gutscheinen wird damit begründet, dass sie nicht nur schnell und einfach zu besorgen sind, sondern auch die Garantie bieten, auf jeden Fall das passende Geschenk zu haben.

Wie lange sind Gutscheine gültig?
Bei Gutscheinen gilt die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt aber erst ab Ende des Jahres, in dem sie gekauft wurden: 2011 gekaufte Gutscheine können also bis Ende 2014 eingelöst werden. Viele Handelsunternehmen bieten aber auch eine unbegrenzte Gültigkeit ihrer Gutscheine an.

Kann ein Gutschein gegen Bargeld umgetauscht werden?
Nein, ein gekaufter und verschenkter Gutschein ist zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen gedacht. Der Händler oder Dienstleister, der den Gutschein ausgegeben hat, ist nicht verpflichtet, Bargeld gegen einen Gutschein auszuzahlen.

Sind Gutscheine übertragbar?
Ja, ein Gutschein ist übertragbar. Da Gutscheine im Normalfall nicht an Personen und Namen gekoppelt sind, hat jeder, der einen Gutschein vorzeigt, die Möglichkeit ihn beim Einkauf einzulösen. Das gilt genauso für Gutscheinkarten wie für Gutscheincodes, die per Internet oder Mobilfunk verschenkt werden.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Zu Retailo
Retailo ist der europäische Gutschein-Spezialist. Als Multi Channel-Anbieter für Gutscheinlösungen ist das Kölner Unternehmen allein im stationären Handel europaweit mit mehr als 30.000 Geschenkkarten-Regalen mit Top-Marken wie Douglas, IKEA, C&A, Saturn, Fleurop, Zalando, Amazon.de und WMF vertreten. Zusätzlich zum „Offline-Vertrieb“ etwa über Tankstellen, Lotto-Annahmestellen, Supermärkte und Bankfilialen setzt Retailo ver¬stärkt auf die neuen Vertriebskanäle der Online-Welt. So bietet Retailo zusätzlich zum Web-Shop www.geschenkkartenwelt.de über www.giftmobile.com auch die Möglichkeit, elektroni¬sche Gutscheine per SMS oder MMS zu verschenken. Einen weiteren Meilenstein setzte das Unternehmen mit der Einführung der ersten deutschen Geschenke-App auf Facebook (zum Beispiel unter www.facebook.com/retailo). Retailo bietet mit der neuen App für B2B-Kunden auch in der Social Media-Welt die Möglichkeit, mit Gutscheinen Freude zu ver¬schenken. Als europaweit einziger Full Service-Provider ergänzen weitere maßgeschnei¬derte Gutscheinlösungen für Geschäftskunden das umfangreiche Portfolio der Retailo AG.



PresseKontakt / Agentur:

Pressekontakt:

Silke Fischer
Retailo AG
Kaiser-Wilhelm-Ring 13
50672 Köln

Telefon: +49 (0)221-569575-33
E-Mail: presse(at)retailo.de

Lars Rosmanith
Rosmanith & Rosmanith GbR
Unter den Eichen 7
65195 Wiesbaden

Telefon: +49 (0)611-7165479-21
E-Mail: lars(at)rosmanith.de



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Datum: 19.12.2011 - 15:37 Uhr
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