Parlamentsbeteiligung: Bundeskanzlerin muss Worten Taten folgen lassen
(pressrelations) - teiligung des Deutschen Bundestages an der Erarbeitung eines Vertrags zur Schaffung einer Fiskalunion fuer die Laender der Eurozone erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Axel Schaefer:
Der Deutsche Bundestag ist in die Erarbeitung des neuen Vertrags, den die Staats- und Regierungschefs der Eurozone am 9.
Dezember vereinbarten haben, einzubeziehen. Grundlage hierfuer ist Artikel 23 Grundgesetz.
Der nun auszuverhandelnde Vertrag soll der Stabilisierung der Europaeischen Waehrungsunion sowie der Koordinierung der Fiskal- und Wirtschaftspolitiken dienen. An der Ausarbeitung beteiligt sind neben den Laendern der Eurozone auch die Europaeische Kommission, die Europaeische Zentralbank, der Rat und das Europaeische Parlament. Es liegt folglich auf der Hand, dass es sich hier um eine Angelegenheit der Europaeischen Union im Sinne des Artikels 23 handelt.
Die Bundekanzlerin hat im Vorfeld des Treffens der Staats-und Regierungschefs am 8./9. Dezember immer wieder betont, dass sich die Bundesregierung fuer ein regulaeres Vertragsaenderungsverfahren gemaess Artikel 49 des EU-Vertrages unter Einbezug eines Konvents ausspricht. Die nur durch die Beteiligung der Parlamente vermittelte demokratische Legitimation fuehrt dazu, dass dieses das einzige fuer derartige Vorhaben zulaessige Verfahren im Rahmen der europaeischen Vertraege ist. Die Bundesregierung darf daher die Blockade eines gemeinsamen Vorgehens der EU-27 durch Grossbritannien nicht dazu nutzen, die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages auszuhebeln.
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