PresseKat - Steigende Brandgefahr besonders in der Adventszeit

Steigende Brandgefahr besonders in der Adventszeit

ID: 531525

Ab jetzt wird jede Woche eine Kerze mehr angezündet.
Damit steigt die Brandgefahr täglich bis zum Jahresende.
Obwohl in 9 von 16 Bundesländern eine Rauchmelderpflicht besteht, ist nach aktuellen Umfragen nur ca. jede dritte Wohnung mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet.
Zwar musste in der Vergangenheit statistisch nur bei knapp drei Prozent der Deutschen bisher ein Wohnungsbrand gelöscht werden, aber in fast allen Fällen hat ein Rauchmelder Schlimmeres verhindert.

(firmenpresse) - Rauchmelder gehören mindestens in jedes Schlafzimmer, Kinderzimmer und in die Fluchtwege – also Flure. Da Menschen im Schlaf nicht riechen können, alarmiert der Rauchmelder rechtzeitig und sorgt somit dafür, dass sich die Bewohner in Sicherheit bringen können und die Feuerwehr frühzeitig gerufen werden kann.

In den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Hessen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen-Anhalt, besteht eine Rauchmelderpflicht. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Installation und jährliche Wartung, in Bundesländern mit einer Auflage aus der Landesbauordnung zur Rauchwarnmeldepflicht, zuständig. Ein neues Urteil des Landgerichts Magdeburg (vom 27.09.2011 / 1 S 171/11) stellt erstmals fest, dass die Miet- und Wartungskosten für Rauchwarnmelder nach §§ 556, 559 BGB; § 2 Nr.17 BetrKVO durch den Vermieter an seine Mieter weiterbelastet werden dürfen. Des Weiteren darf sich der Mieter dieser Maßnahme nicht entziehen, selbst wenn der Mieter eigene Rauchwarnmelder hat.

Beim Rauchmelderkauf sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass nur Qualitäts-rauchmelder besorgt werden. Diese erkennt man an den Qualitätslabels von TÜV-Kriwan und dem Q-Label, an der Langzeitbatterie (mind. 10 Jahre Haltbarkeit), sowie hergestellt nach EN DIN 14604 mit der entsprechenden CE-Kennzeichnung. Eine einfache Montage z.B. per Heißklebeverfahren, sorgt dafür, dass der Rauchmelder an der Decke und nicht in der Schublade landet. Zentriert an der Deckenmitte kann der Rauchmelder optimal für Sicherheit sorgen. Die Geräte haben nichts hinter Gardinen, auf Schränken oder zu dicht an der Wand zu suchen. Rauchmelder gibt es inzwischen auch als Designprodukte in verschiedenen Farben, aus Metall oder gar Gold. Eventuell ein passendes und vor allem sinnvolles Geschenk zur Weihnachtszeit. Wer all dies beherzigt, dem kann man beruhigt ein ruhiges und erholsames Weihnachtsfest wünschen.



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Datum: 01.12.2011 - 10:41 Uhr
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Freigabedatum: 01.12.2011

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