Vorrang für die Tarifautonomie
(pressrelations) - Tarifkommission legt Lohnuntergrenze fest
Der CDU-Bundesparteitag hat am Montag unter Wahrung der Tarifautonomie eine allgemeine und verbindliche Lohnuntergrenze für Bereiche beschlossen, in denen tarifvertragliche Branchenregelungen nicht möglich sind. Die Tarifautonomie wird dabei gewahrt. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
"Der Beschluss des CDU-Bundesparteitags für eine allgemeine und verbindliche untere Lohngrenze in Deutschland ist ein klares Bekenntnis zu dem Prinzip, dass in einer sozialen Marktwirtschaft für gute Arbeit auch gute Löhne bezahlt werden müssen. Lohndumping wollen wir verhindern. Die Festlegung dieser Grenze soll durch eine paritätisch besetzte Kommission der Tarifpartner erfolgen. Damit stärken wir die Tarifautonomie.
Es liegt einzig in der Kompetenz dieser Tarifkommission, die Höhe der Lohnuntergrenze festzulegen und eventuelle Differenzierungen vorzunehmen. Deshalb ist die Politik gut beraten, sich mit Ratschlägen an die Kommission zurückzuhalten.
Für uns in der Union gilt: Wir achten die Autonomie der Tarifpartner. Politische Einflussnahme auf Lohnverhandlungen darf es nicht geben."
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