Keine Videoueberwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz
(pressrelations) - Anlaesslich der Beschlussfassung der SPD-Bundestagsfraktion ueber ihren Antrag "Weitere Datenschutzskandale vermeiden - Gesetzentwurf zum effektiven Schutz von Beschaeftigtendaten vorlegen", erklaert die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christine Lambrecht:
Die SPD-Bundestagsfraktion legt dem Deutschen Bundestag am Donnerstag einen Antrag mit Vorschlaegen zum Beschaeftigtendatenschutz vor. Damit fordern wir auch die Regierungskoalition auf, Lehren aus der oeffentlichen Anhoerung des Innenausschusses im Mai 2011 zu ziehen. Sie hat gezeigt, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Beschaeftigten voellig ungenuegend ist.
In seiner bisherigen Fassung stellt er einseitig Arbeitgeberinteressen in den Vordergrund. Wir fordern stattdessen, die Daten der Arbeitnehmer effektiv zu schuetzen.
Dafuer bedarf es eines eigenstaendigen Gesetzes. Wenn die Bundesregierung meint, einige Aenderungen im Bundesdatenschutzgesetz wuerden ausreichen, verkennt sie die Komplexitaet des Themas.
Wir wollen Beschaeftigte davor schuetzen, dass sie zur Qualitaetskontrolle stetiger Videoueberwachung unterliegen. Wir moechten keine Rasterfahndung, mit denen Verstoesse gegen Straftaten oder schon gegen unternehmensinterne Verhaltensregeln aufgedeckt werden sollen. Dasselbe gilt fuer die Bespitzelung durch Detektive bis in den privaten Bereich oder eine viel zu weitreichende Ueberwachung von Telefonaten. Kurzum: Wir wehren uns dagegen, dass die Datenschutzskandale der juengsten Vergangenheit legalisiert werden. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung waere genau das der Fall.
Ausserdem erwarten wir, dass sich Union und FDP von geplanten Verschaerfungen des ohnehin unzulaenglichen Gesetzentwurfes verabschieden. Das Eckpunktepapier, das sie anlaesslich der Anhoerung im Mai 2011 vorgelegt haben, liess nichts Gutes erwarten: Die Regierungskoalition kuendigte an, Abweichungen vom ohnehin niedrigen Schutzniveau ihres Gesetzes durch Betriebsvereinbarung zu erlauben. Wenn sich solche Vereinbarungen in der Praxis durchsetzen, wird der Schutz von Beschaeftigten endgueltig unterlaufen.
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