PresseKat - Haushaltshilfen aus Osteuropa – worauf Sie achten sollten

Haushaltshilfen aus Osteuropa – worauf Sie achten sollten

ID: 476364

In Deutschland werden rund 1,5 Millionen Pflegebedürftige zu Hause gepflegt. Dies geschieht häufig mit Hilfe von osteuropäischen Betreuungskräften. Um dabei nicht in die illegale Schwarzarbeit zu rutschen, müssen einige Punkte beachtet werden.

(firmenpresse) - Berlin, September 2011. In ihrer Ausgabe 08/2011 hat Stiftung Warentest die sogenannte Entsendung als mögliche Form der Beauftragung von osteuropäischen Betreuungskräften genauer unter die Lupe genommen. Bei der Entsendung wird meist über eine private Vermittlungsagentur eine Betreuungskraft angeheuert, indem die Familie mit einem ausländischen Unternehmen einen Dienstleistungsvertrag schließt. Die Betreuungskraft selbst wird dann von diesem Unternehmen in die Familie entsendet. Der Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP e.V.) warnt jedoch seit Jahren vor der Entsendung. Auch Stiftung Warentest bestätigt in ihrer aktuellen Ausgabe, dass die Entsendung nur schwer umsetzbar ist. 
Denn die Entsendung ist nur dann legal, wenn die Betreuungskraft der Familie ein sogenanntes A1-Dokument (früher E101) vorlegen kann. Dieses Dokument bescheinigt, dass die Betreuungskraft im Heimatland ordnungsgemäß sozialversichert ist. Um ein solches Dokument zu erhalten, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss das entsendende Unternehmen den Großteil seines Umsatzes im Heimatland erwirtschaften. Zum anderen muss das Unternehmen seine Mitarbeiter primär im Heimatland beschäftigen und eine Vor- und Weiterbeschäftigung der entsendeten Mitarbeiter im Heimatland sicher stellen. Ob das bei Unternehmen – zum Beispiel aus Polen – die primär Betreuungskräfte nach Deutschland entsenden, der Fall ist, bleibt mehr als fraglich. 
Darüber hinaus kann eine Entsendung auch häufig eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung sein. Zum Beispiel dann, wenn die Betreuungskraft direkt von der Familie Weisungen erhält. Arbeitnehmerüberlassung ist jedoch nur dann erlaubt, wenn das Unternehmen über eine entsprechende Zulassung in Deutschland verfügt. Diese wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellt. Um wirklich sicher zu gehen, sollte sich die Familie bei der Beschäftigung einer entsendeten Betreuungskraft also entweder eine aktuelle A1-Bescheinigung oder die Zulassung zur Arbeitnehmerüberlassung vorlegen lassen.




Auch sollte die Frage geklärt werden, ob die Betreuungskraft für die Familie überwiegend grundpflegerische Tätigkeiten erbringen muss, denn dann muss ihr der deutsche Mindestlohn bezahlt werden. Viele Firmen, die ihre Mitarbeiter entsenden, zahlen den deutschen Mindestlohn dennoch nicht. Dies kann rechtliche Konsequenzen auslösen.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Ãœber den BEBP e.V.
Der Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP) e.V. setzt sich für die Rechte, die Interessen und das Ansehen von in Deutschland tätigen Betreuungs- und Pflegekräften ein. Hierbei setzt der Verband auf Qualität, Transparenz und die Schaffung von notwendigen Rahmenbedingungen und Versorgungsstrukturen, um die verantwortungsvolle Versorgung von betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zu gewährleisten.



PresseKontakt / Agentur:

Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP) e.V.
Friedrichstraße 81
10117 Berlin
Telefon 030-20886373
Fax. 030-20886374
info(at)bebp.eu
www.bebp.eu



drucken  als PDF  an Freund senden  Gute Pflege macht eine gute Kontaktlinse Birkenfeld:
Bereitgestellt von Benutzer: BEBP
Datum: 08.09.2011 - 17:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 476364
Anzahl Zeichen: 2659

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Wilko Steinhagen
Stadt:

Berlin


Telefon: 030-20886373

Kategorie:

Prävention


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.09.2011

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Haushaltshilfen aus Osteuropa – worauf Sie achten sollten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Deutschland braucht schnell ein Hausbetreuungsgesetz ...

Berlin, 13.7.2011 - Seit vier Jahren gibt es in Österreich das Hausbetreuungsgesetz. Es sieht vor, dass sich BetreuerInnen als solche registrieren lassen und anschließend im Rahmen der im Gesetz festgelegten Arbeitszeitregelung tätig werden könne ...

Vorstoß der Unionsfraktion beseitigt Pflegemisere nicht ...

Der Entwurf der Unionsfraktion zur Pflegereform zielt, Medienberichten zufolge, auf die Öffnung des Arbeitsmarktes auch für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten. Damit will die Union die Versorgung der stetig steigenden Zahl der Pflegebedürftigen in ...

Alle Meldungen von Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte e.V.