PresseKat - Wer ist zur Buchführung verpflichtet?

Wer ist zur Buchführung verpflichtet?

ID: 463214

Für kleinere Unternehmen bedeutet die Buchführungspflicht einen erheblichen Zusatzaufwand, der sie Zeit und Geld kostet. Um hier keine unangemessenen Belastungen hervorzurufen, nimmt der deutsche Gesetzgeber insbesondere Kleinunternehmer und Freiberufler von der Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung aus. Die Bochumer Steuerberaterin Ute Marseille informiert darüber, wen die deutschen Gesetze zur Buchführung verpflichten.

(firmenpresse) - Ob ein Unternehmen eine doppelte Buchführung vorweisen muss, ergibt sich aus den §§ 238ff. HGB sowie § 140f. AO. Hiervon sind Gewerbetreibende und Kaufleute betroffen. Allerdings ist der Begriff „Kaufleute“ aus Perspektive des Handelsgesetzbuches etwas weiter gefasst, als im allgemeinen Sprachgebrauch. Grundsätzlich werden hier alle Selbstständigen, die ein Handelsgewerbe betreiben, den Kaufleuten gleichgestellt.

Die Buchführungspflicht gemäß HGB gilt nicht für sogenannte Klein- und Kleinstunternehmer, wenn ihre Unternehmen nach Art und Umfang keinen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ erfordern (§ 1 Abs. 2 HGB). Im Zweifelsfall informiert die örtliche Industrie- und Handelskammer Unternehmer darüber, ob dies bei Ihnen der Fall ist.

§ 241a HGB, der im Jahr 2009 im Zuge des Bilanzmodernisierungsgesetztes in Kraft getreten ist, nimmt Kaufleute von der Buchführungspflicht aus, die während zwei unmittelbar aufeinander folgender Geschäftsjahre nicht mehr als 500.000 Euro Jahresumsatz und 50.000 Euro Jahresüberschuss erzielt haben. Neu gegründete Unternehmen profitieren schon zum ersten Abschlussstichtag von dieser Regelung.

Ergibt sich die Pflicht zur Buchführung nicht aus handelsrechtlichen Vorschriften, kann sie auch aus dem Steuerrecht entstehen. § 141 der Abgabenordnung verpflichtet Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte dazu, ordnungsgemäße Bücher zu führen, wenn sie jährliche Umsätze von 500.000 Euro oder Gewinne von 50.000 Euro überschreiten. Forst- und Landwirte werden zudem bei einem Wirtschaftswert ihrer Nutzflächen von über 25.000 Euro buchführungspflichtig. Gemäß § 140 der Abgabenordnung ist die steuerrechtliche Buchführungspflicht unabhängig von anderen gesetzlichen Bestimmungen, kommt also auch dann in Betracht, wenn ein Unternehmer nach handelsrechtlichen Maßstäben nicht zu den Kaufleuten zählt.

Freiberufler und Selbstständige, die weder nach handels- noch steuerrechtlichen Vorschriften Bücher führen, dürfen ihre Steuererklärungen von einer Einnahmenüberschussrechnung ausgehend abgeben. Allerdings müssen auch sie ihre Einnahmen und Ausgaben mit Belegen nachweisen und diese aufbewahren.





Die Bochumer Steuerberaterin Ute Marseille klärt ihre Mandanten gerne über alle Fragestellungen im Zusammenhang mit der Buchführung auf.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Pressekontakt

Steuerberaterin Ute Marseille

Josef-Baumann-Str. 21
44805 Bochum
Telefon: 0234 - 96431 31
Telefax: 0234 - 96431 91

Email: info(at)steuerkanzlei-marseille.de
Homepage: www.steuerkanzlei-marseille.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Einbringung wirtschaftlicher Güter gegen Gesellschaftsrechte Steuerreduzierende Darlehen zwischen Angehörigen – was ist zu beachten?
Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 17.08.2011 - 13:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 463214
Anzahl Zeichen: 2811

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ute Marseille
Stadt:

Bochum


Telefon: 0234-9643131

Kategorie:

Steuerberatung


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wer ist zur Buchführung verpflichtet?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Steuerberaterin Ute Marseille (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Spezialisierte Steuerberatung für Heilberufe ...

Genug Zeit, der Profession nachzugehen Ärzte üben ihren Beruf aus Überzeugung aus. Entsprechend gilt die ganze Konzentration der optimalen Behandlung der Patienten. Um die steuerrelevanten Bereiche kümmern sich Steuerberater für Heilberufe. S ...

ELStAM wird etappenweise eingeführt ...

Abbau von Bürokratie Die elektronische Lohnsteuerkarte wird ab 2014 Pflicht sein. Seit 2013 dürfen Arbeitgeber sie einführen. Während des Jahres bis zum 31.12.13 haben sie die Möglichkeit, stufenweise in das ELStAM-Verfahren einzusteigen. Der ...

Steuerberater – ein Wechsel ist einfacher als gedacht ...

Persönliche Entscheidung Laut § 627 BGB darf jeder Steuerpflichtige einen Steuerberater seiner Wahl mit seinen steuerlichen Pflichten beauftragen. Auch der Wechsel ist jederzeit möglich. Der Vertrag ist zu jederzeit mit sofortiger Wirkung sowoh ...

Alle Meldungen von Steuerberaterin Ute Marseille