PresseKat - EANS-Adhoc: Vorstand der Heiler Software AG beschließt weiteres Aktienrückkaufprogramm

EANS-Adhoc: Vorstand der Heiler Software AG beschließt weiteres
Aktienrückkaufprogramm

ID: 453835

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

01.08.2011

Die Heiler Software AG mit Sitz in Stuttgart (ISIN DE0005429906) ist
durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Februar 2011 gemäß § 71
Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien bis zu 10% des
Grundkapitals bis zum 23. Februar 2016 ermächtigt. Im Rahmen dieser
bestehenden Ermächtigung hat der Vorstand heute ein weiteres
Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Die Gesellschaft verfügt bereits
über einen Bestand von 200.000 eigenen Stückaktien aus dem
vorhergegangenen Rückkaufprogramm.

Der Aktienrückkauf soll erneut bis zu 200.000 Stückaktien umfassen;
das entspricht bis zu 1,71 % des Grundkapitals der Gesellschaft und -
auf Basis des XETRA-Schlusskurses vom 29. Juli 2011 - einem
Rückkaufvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu ca. EUR 560.000.
Der Aktienrückkauf wird am 2. August 2011 beginnen und bis zum 30.
November 2011 zeitlich befristet sein. Der Rückkauf erfolgt
ausschließlich über die Börse und wird in Übereinstimmung mit der
Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003
(Safe Harbour) zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für
Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (Abl. L 336/33 vom
23. Dezember 2003) - (nachfolgend: "EG-VO") unter Führung eines
Kreditinstitutes durchgeführt.

Die Gesellschaft hat das Kreditinstitut angewiesen, die
Handelsbedingungen des Art. 5 EG-VO und die in diesem
Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten. Die




Gesellschaft hat das Kreditinstitut ferner angewiesen, ihr die
Informationen gemäß EG-VO für alle Transaktionen zur Verfügung zu
stellen. Im Ãœbrigen trifft das Kreditinstitut die jeweiligen
Entscheidungen über den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs unabhängig
und unbeeinflusst von der Gesellschaft.

Bei dem beschlossenen Rückkauf eigener Aktien durch die Gesellschaft
darf der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen
Mittelwert der Kurse von Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und
Ausstattung in der Schlussauktion im XETRA-Handel (Frankfurt am Main)
an den dem Erwerb vorangehenden letzten zehn Börsentagen, an denen
jeweils eine Schlussauktion stattgefunden hat, um nicht mehr als 10%
über- oder unterschreiten. Die Gesellschaft wird die Aktien außerdem
nicht zu einem Kurs erwerben, der über dem des letzten unabhängig
getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des
derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf
denen der Kauf stattfindet, liegt.

Entsprechend der EG-VO wird die Gesellschaft an einem Tag nicht mehr
als 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf
dem regulierten Markt, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben; dieser
wird aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen im Monat vor
Veröffentlichung des Programms abgeleitet. Das zulässige
Rückkaufvolumen wird dementsprechend für die Dauer des
Aktienrückkaufprogramms auf täglich 4.000 Stückaktien festgelegt.

Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich
zulässig, jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4
EG-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten
Handelstages nach deren Ausführung neben weiteren Informationen zum
Rückkaufprogramm auf der Internetseite der Heiler Software AG bekannt
gegeben.

Die zurückgekauften Aktien können für alle in der von der
Hauptversammlung erteilten Ermächtigung festgelegten Zwecke verwendet
werden, insbesondere aber zu dem Zweck, die erworbenen eigenen Aktien
im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen
oder Beteiligungen an Unternehmen zu verwenden.

Stuttgart, den 1. August 2011

Heiler Software AG
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Constanze Schrode-Hay
Tel.: +49 (0)711 13984150
E-Mail: chay(at)heiler.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------

Emittent: Heiler Software AG
Mittlerer Pfad 5
D-70499 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 13984-0
FAX: +49 (0)711 13984510
Email: info(at)heiler.com
WWW: http://www.heiler.com
Branche: Software
ISIN: DE0005429906
Indizes: CDAX, Prime All Share, Technology All Share
Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt, Freiverkehr: Berlin,
Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf, München
Sprache: Deutsch


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Seminare webbasiert managen, Cross-Selling Potentiale nutzen /
Umfassender Service rund um Seminarplanung, -durchführung und -auswertung mit Vemas.Seminar von der scholz.msconsulting GmbH Produktivität in neuen Höhen mit NI LabVIEW 2011
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.08.2011 - 11:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 453835
Anzahl Zeichen: 5428

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Softwareindustrie



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"EANS-Adhoc: Vorstand der Heiler Software AG beschließt weiteres
Aktienrückkaufprogramm
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Heiler Software AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Heiler Software AG