(ots) - Eigentlich klingt das ganz vernünftig:
Beratungsprotokolle müssen erstellt werden, wenn ein Bankkunde eine
Anlageberatung für Finanzinstrumente (Wertpapiere und Derivate)
wünscht - und das Kreditinstitut eine konkrete Anlageempfehlung
ausspricht. Diese gut gemeinte Verschreibung hat aber auch
unerwünschte Nebenwirkungen: So mancher Bankberater gibt
vorsichtshalber keine Aktientipps mehr ab, um sich die zeitraubende
Dokumentation der Anlageberatung zu ersparen. Stattdessen richtet er
den Blick des Kunden nur noch auf klassische Bankprodukte wie
beispielsweise Spar- und Termineinlagen. Die Verbraucher sollten
selbst darüber entscheiden können, ob sie eine solche
Beratungsdokumentation explizit wünschen oder nicht. Aktuell begeht
eine Bank einen Gesetzesverstoß, wenn ein langjähriger Kunde das
Kreditinstitut nach der x-ten Beratung binnen eines halben Jahres
genervt auffordert, endlich auf die ewig gleichen indiskreten Fragen
zu Bildung und Vermögenssituation zu verzichten. Es macht keinen
Sinn, dass ein Bank- im Gegensatz zu einem Versicherungskunden nicht
schriftlich erklären kann, dass er auf eine Dokumentation des
Beratungsgespräches verzichtet.
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