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Neue EU-Eigenkapitalregeln für Banken: Koalition setzt sich für deutsche Interessen ein

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Neue EU-Eigenkapitalregeln für Banken: Koalition setzt sich für deutsche Interessen ein

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Rechtsform der Bank spielt keine Rolle für Eigenkapitalinstrumente

Die Europäische Kommission will im Sommer ihren Vorschlag zur Umsetzung der neuen Eigen¬kapitalregeln für Banken (Basel III) vorlegen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:

"Die christlich-liberale Koalition setzt sich auf europäischer Ebene dafür ein, dass bei den neuen europäischen Eigenkapitalregeln für Banken den deutschen Belangen Rechnung getragen wird.

Wir arbeiten daran, dass alle uns in Deutschland wichtigen Regelungen und Wahlrechte in dem europäischen Rechtsakt verankert werden.

Folgende Punkte sind uns dabei besonders wichtig:

Wir brauchen eine Definition der Eigenkapitalinstrumente unabhängig von der Rechtsform der jeweiligen Bank. Beispielsweise darf genossenschaftliches Kapital nicht schlechter gestellt werden als Aktienkapital.

Wir wollen verhindern, dass kleine und mittlere Privatbanken, Regionalbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken vom Umfang der Regulierung überfordert werden. Der bürokratische Aufwand der Regulierungsanforderungen darf nicht außer Verhältnis zur Institutsgröße und zum Institutsrisiko stehen."

Hintergrund:

Die EU-Kommission bereitet derzeit die Veröffentlichung eines Rechtssetzungsvorschlags zur EU-weiten Umsetzung der neu gefassten internationalen Standards des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht vor, die das Eigen¬kapital und die Liquidität der Banken (Basel III) betreffen. Das Vorhaben der Kommission, die künftigen EU-Vorschriften an den neuen inter-nationalen Standards eng auszurichten, wurde im Rahmen einer Konsultationsrunde Anfang des Jahres 2010 von den betroffenen Kreisen aus der Kreditwirtschaft, den zuständigen Regierungsstellen und Aufsichtsbehörden einhellig begrüßt. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus dem Konsultationsprozess will die Kommission ihren Vorschlag für Rechtsakte bis spätestens Ende Sommer 2011 vorlegen: Eine an die Institute unmittelbar gerichtete Verordnung zur Festlegung der Regelungen für das aufsichtsrechtliche Eigenkapital, die Risikovorschriften, die Liquiditätsbestimmungen sowie die diesbezüglichen Transparenzvorschriften und außerdem eine an die Mitgliedstaaten adressierte Richtlinie mit Vorgaben an die Zulas¬sung und Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsunternehmen.





Nach derzeitigem Stand soll das Rechtsetzungsverfahren im Jahre 2012 rechtzeitig vor der erstmaligen Anwendung der neuen Vorschriften ab dem 1. Januar 2013 abgeschlossen werden. Mit dem Maßnahmen¬paket aus Verordnung und Richtlinie will die die Kommission ein stärker vereinheitlichtes Regelwerk für Einlagenkreditinstitute und Wertpapierfirmen in der EU schaffen.


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Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
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