Klimaschutz im Baurecht wird gestaerkt
(pressrelations) -
Zur heutigen Debatte im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages ueber den Gesetzentwurf zur Staerkung der klimagerechten Entwicklung in den Staedten und Gemeinden erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Joachim Hacker:
Auch das Baurecht leistet seinen Beitrag zur Energiewende. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zu einer klimagerechten Stadtentwicklung wird der Klimaschutzgedanke staerker als bisher in das Baugesetzbuch verankert. Staedte und Gemeinden erhalten bessere Moeglichkeiten, bei ihren Bauplanungen Aspekte der Bekaempfung des Klimawandels zu beruecksichtigen. Die Festsetzungsmoeglichkeiten zum Einsatz Erneuerbarer Energien werden erweitert, darunter Sonderregelungen fuer die Windenergienutzung und fuer Photovoltaikanlagen.
Erst auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion hat die Regierungskoalition einen Widerspruch aufgeloest: im urspruenglichen Gesetzentwurf war nicht beruecksichtigt worden, dass Kernenergieanlagen im Aussenbereich bisher baurechtlich privilegiert werden. Das passt nicht zu der von der Regierung proklamierten Energiewende: man kann nicht aus der Atomkraft aussteigen, aber die Genehmigung solcher Anlagen baurechtlich privilegieren. Erst auf Forderung der SPD-Bundestagsfraktion hin hat die Regierungskoalition eine entsprechende Aenderung des Paragrafs 35 Baugesetzbuch vorgeschlagen.
Die schwarz-gelbe Koalition hat die Aenderungen im Baugesetzbuch in aller Eile vorgezogen. Ohnehin war fuer den Herbst eine Baugesetzbuchnovelle vorgesehen. Letztlich bleibt die Koalition bei den vorgelegten Aenderungen auf halber Strecke stehen. Zum Klimaschutz im Bauplanungsbereich gehoeren auch die Aspekte einer staerkeren Gesamtenergieeffizienz von Bebauungen, die Reduzierung der Flaecheninanspruchnahme und die Foerderung weiterer Erneuerbarer Energieformen. So schweigt sich die Koalition zu einer Privilegierung von Geothermieanlagen ebenso aus, wie fuer eine baurechtliche Privilegierung von Photovoltaikanlagen im Innenbereich. Kritikwuerdig ist, dass die Koalition urspruenglich geplante Klimaschutzregelungen in Sanierungsgebieten auf Druck der FDP zurueckgenommen hat.
Die Koalition muss nacharbeiten. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Vorlage einer zweiten Novelle zum Baurecht noch in diesem Jahr.
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