Das vielfach angewendete Scoring-Verfahren, mit dem die Zahlungsfähigkeit von Personen eingeschätzt wird, birgt die Gefahr von Fehlinterpretationen und damit wirtschaftlichen Verlusten. Eindeutigere Bonitätsprüfungen sind gefragt.
(firmenpresse) - Köln, 28. Februar 2008 – Das Scoring-Verfahren, mit dem die Zahlungsfähigkeit von Personen eingeschätzt wird, ist seit der Veröffentlichung einer Studie des Bundesverbandes Verbraucher im Januar erneut ins Gerede gekommen. In das Verfahren fließen Kriterien wie Zahlungsstörungen oder die Kaufkraft der Anschrift mit ein, die auch als „mittlere“ beziehungsweise „weiche Merkmale“ bezeichnet werden und die laut Verbraucherschützer zu einer willkürlichen und intransparenten Bonitätsprüfung führen. „Wir empfehlen daher, auf solche Informationen keinen großen Wert zu legen und stattdessen nur den ‚harten’ amtlich bestätigten Negativmerkmalen zu trauen“, empfiehlt Michael Basler, Geschäftsführer des Ermittlungsdienstleisters Supercheck GmbH, dem Betreiber des Online-Portals www.supercheck-bonitaet.de . Harte Negativmerkmale sind Eidesstattliche Versicherungen, Konkurseröffnungen, Privatinsolvenzen oder Haftanordnungen, die in den öffentlichen Schuldnerregistern der Amtsgerichte gespeichert sind. Wenn diese Merkmale vorliegen, muss der Kunde im Zuge einer Geschäftsanbahnung auf sichere Zahlarten wie beispielsweise Vorkasse umgestellt werden. Liegen solche Merkmale vor, können Inkassotätigkeiten in der Regel eingestellt werden.
In den Schuldnerregistern werden rund drei Millionen Menschen mit einem oder mehreren harten Negativmerkmalen geführt. Sie sind oft mittellos und nur begrenzt kreditwürdig. Diese Gruppe muss über eine Bonitätsprüfung transparent, schnell und kostengünstig ermittelt werden, um Zahlungsverzögerungen- oder ausfällen vorzubeugen. „Doch allen anderen Konsumenten eine schlechtere Bonitätsauskunft zu geben, nur weil diese beispielsweise in einer Wohngegend mit nicht so großer Kaufkraft leben, kann sich geschäftsschädigend auswirken“, ergänzt Basler. „Was als risikominimierend gedacht war, kann sich schnell als unnötige Umsatzbremse herausstellen“.
Mehr Transparenz – weniger Kosten – mehr Umsatz
Supercheck bietet Bonitätsinformationen auf Basis der harten Negativmerkmale und mit Angaben zum Gericht und dem dortigen Aktenzeichen. Diese sind ab 0,56 Euro ( Massenabwicklung ) bis 4,90 Euro ( Einzelabfrage ) je Prüfung verfügbar und sogar preislich günstiger als Auskünfte bestehend aus harten, mittleren und weichen Kriterien. „Wir reagieren damit auf die Wünsche vieler Kunden, die sich auf die wichtigsten Kriterien konzentrieren wollen“, sagt Basler.
Problematisch sind mittlere Merkmale auch deswegen, weil sie Informationen über Zahlungsstörungen und Inkassovorgänge in bestimmten Branchen beinhalten, die aber für Unternehmen aus anderen Branchen oft Fehlsignale darstellen könnten. Nur weil eine Person etwa im Streit mit einem Mobilfunkunternehmen dort zum Inkassofall geworden ist, bedeutet das nicht zwangsläufig eine Zahlungsunfähigkeit beim Kauf eines Neuwagens. Im Rahmen einer Bonitätsprüfung können jedoch solche Schlüsse gezogen werden und Neukunden somit falsch bewertet oder sogar abgewiesen werden.
„Je mehr Informationen eine Bonitätsauskunft beinhaltet, desto mehr muss man differenzieren lernen, um zu beurteilen, ob diese Einschätzung hilfreich oder geschäftsschädigend ist. Bei den reinen harten Negativmerkmalen besteht darüber kein Zweifel, denn sie sind eine solide Auskunft über Zahlungsunfähigkeit.“, sagt Michael Basler.
Die Supercheck GmbH mit Sitz in Köln ist einer der führenden Ermittlungsdienstleister Europas im Bereich der Adressermittlung von unbekannt verzogenen Kunden und Schuldnern. Supercheck ermittelt jährlich über 2,5 Millionen Anschriften und Auskünfte (davon 1 Million Einwohnermeldeamtsanfragen) für über 11.000 Unternehmen. Weiterführende Informationen auf www.supercheck.de.
Katharina Desery
Supercheck GmbH
Sülzburgstr. 218
50937 Köln
Tel. 0221/42060-744
Email katharina.desery(at)supercheck.de