PresseKat - Kein Urheberrechtsschutz für reine Produktbeschreibung

Kein Urheberrechtsschutz für reine Produktbeschreibung

ID: 430121

Die eigenen Produkte werden stets unterschiedlich beworben. Oftmals werden umfangreiche und Aufsehen erregende Beschreibungen entworfen, regelmäßig weist die Produktanpreisung jedoch auch ausschließlich beschreibende Merkmale auf.

(firmenpresse) - Ob solche Werbetexte, bzw. Produktbeschreibungen urheberrechtlichen Schutz genießen, hatte das Landgericht Stuttgart am 04.11.2010 (Az.: 17 O 525/10) zu entscheiden.
Im zu verhandelnden Fall hatte ein Händler für juristische Roben die Produktbeschreibung eines Mitbewerbers kopiert und für die eigenen Produkte verwendet.
In diesem Verhalten sah der Mitbewerber einen Urheberrechtsverstoß und ging juristisch dagegen vor.

Jedoch ohne Erfolg, wie das LG Stuttgart entschied.
Um Urheberrechtsschutz zu erhalten, müssten Produktbeschreibungen die auch für andere Werke erforderliche Schöpfungshöhe erreichen, was regelmäßig nicht der Fall sei. Meist beschränkten sie sich darauf, das angebotene Produkt tatsächlich nur zu beschreiben und wiesen darüber hinaus keine kreativen Merkmale auf.
Diese Erfordernisse werden nur selten von Produktbeschreibungen erreicht, die beispielsweise durch eine besondere Individualität hinsichtlich der Formulierungen auffielen.
Entsprechende Merkmale wies die in Rede stehende Produktbeschreibung ebenfalls nicht auf, sodass das LG Stuttgart die geltend gemachten urheberrechtlichen Ansprüche ablehnte.


Fazit:

Das Urheberrecht ist äußerst komplex und vor allem für juristische Laien häufig undurchsichtig, wie das obige Beispiel zeigt. Aus diesem Grunde ist es regelmäßig ratsam, auf die juristische Kompetenz eines spezialisierten Rechtsanwalts zurückzugreifen, um häufig kostspielige Verfahren zu vermeiden.


© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com



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Die Kanzlei Mittelstaedt, Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



Leseranfragen:

Rechtsanwalt Mittelstaedt
LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
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Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
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Datum: 24.06.2011 - 15:43 Uhr
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Freigabedatum: 24.06.2011

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