PresseKat - Was sagen Profis zum neuen „Hundeführerschein“?

Was sagen Profis zum neuen „Hundeführerschein“?

ID: 428825

Hundetrainer Sven Spitzner der Tierversicherung AGILA über den Sachkundenachweis für niedersächsische Hundehalter

(firmenpresse) - Hannover, Juni 2011. Seit am 25. Mai der Niedersächsische Landtag mit dem neuen Hundegesetz den Sachkundenachweis für unerfahrene Hundehalter ab dem Jahr 2013 beschlossen hat, wird in der niedersächsischen Hundegemeinde heiß diskutiert. Höchste Zeit also, dass sich auch Profis zu Wort melden. Im Interview spricht Hundeverhaltenstherapeut und Hundetrainer der AGILA Haustierversicherung Sven Spitzner über das Für und Wider, insbesondere aber über die Umsetzung und Vorbereitung auf den sogenannten „Hundeführerschein“.
Was halten Sie von den Neuregelungen des Niedersächsischen Hundegesetzes, insbesondere dem Sachkundenachweis für Hundehalter?
Grundsätzlich begrüße ich es, wenn sich einzelne Bundesländer des Themas „Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ annehmen. Der Begriff „Sachkundenachweis“ klingt im ersten Moment für einige sehr abschreckend, aber es werden nur Themen angesprochen, die ein Hundehalter auch wirklich wissen sollte. Für Hundebesitzer, die gewohnt sind, Verantwortung für ihr Tier zu tragen, wird der Sachkundenachweis sicherlich ein Klacks!
Wie beurteilen Sie die verschiedenen Ausschlüsse von der künftigen Sachkundenachweispflicht, wie etwa für langjährige Halter oder Tierärzte?
Ich habe Verständnis dafür, dass für den Übergang langjährige Halter von der künftigen Sachkundenachweispflicht befreit werden. Hierbei halte ich allerdings die Haltung oder die Betreuung von mindestens zwei Jahren für zu kurz.
Aber auch Tierärzte benötigen nach der neuen Regelung keine Nachweispflicht. Die Behandlung eines Tieres hat meiner Meinung nach nichts mit dem Wissen über das Verhalten des Tieres zu tun. Diese Entscheidung kann ich deshalb nicht nachvollziehen.
Wer sollte die Prüfungen zum Sachkundenachweis abnehmen dürfen?
Den Nachweis sollten ausschließlich Personen abnehmen dürfen, die durch Ausbildung oder Zertifikat nachweislich das Verhalten des Hundes kennen und somit über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Vermittlung dieses Wissens verfügen.




Gegenstand der theoretischen Sachkundeprüfung sind gemäß § 2 Abs. 2 folgende Grundlagen:
-das Halten von Hunden, auch unter Berücksichtigung der tierschutzrechtlichen Anforderungen,
-das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,
-das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,
-das Erziehen und Ausbilden von Hunden und
-Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden.
Wie bereitet sich ein Hundehalter konkret auf diese Prüfung vor, können Sie Tipps geben?
Die aufgezählten Punkte gelten sowohl für die theoretische als auch für die praktische Sachkundeprüfung. Punkt 1 und Punkt 5 treffen auch weitgehend nur für den theoretischen Teil zu. Mein Tipp für die praktische Prüfung ist, dass Hundehalter mit ihren Hunden schon in deren Welpenalter anfangen zu trainieren, da die praktische Prüfung bereits ab dem zweiten Jahr der Hundehaltung vorgeschrieben ist.
Welche tierschutzrechtlichen Anforderungen und Rechtsvorschriften müssen einem Hundehalter bekannt sein?
Kenntnisse der tierschutzrechtlichen Anforderungen sollten für jeden Hundehalter selbstverständlich sein. Hierbei ist hauptsächlich die Haltung des Tieres, wie z.B. die Größe der Transportbox, die artgerechte Haltung, die Ernährung und die Sauberhaltung des Tieres gemeint.
Für das aktuelle Niedersächsische Hundegesetz existiert noch keine Verordnung, in der die Durchführung und Inhalte des praktischen Sachkundenachweises bestimmt werden. Welche Prüfungsinhalte dürfen Ihrer Ansicht nach auf keinen Fall fehlen?
Ich empfinde die in Hamburg geprüften Inhalte passend und würde diese als vorerst abschließend empfehlen. Hier wird Folgendes in mehrmaligen Wiederholungen abgefragt:
-Gehen an lockerer Leine
-Sitz, Platz, Steh
-Bleib
-Kommen auf Ruf,
wobei bei allen Gehorsamsprüfungen Begegnungen mit fremden, unterschiedlich handelnden Personen (Jogger, Radfahrer, Skater, Fußgänger sucht Kontakt zu Hund und Halter) konstruiert werden.
Welche dieser Inhalte erachten Sie als diejenigen mit dem höchsten Schwierigkeitsfaktor?
Die Prüfung mit der Begegnung mit anderen Personen und anderen Hunden ist meiner Meinung nach die wichtigste und auch die schwierigste Prüfung. Hier zeigt sich, ob der Hund bei Ablenkung auf sein Herrchen vertraut und jederzeit abrufbar ist.
Wie viel Trainingszeit muss ein Hundehalter bis zum Ablegen der praktischen Prüfung investieren?
Hundehalter sollten sich allgemein, nicht nur der Prüfung wegen, mit ihren Hunden täglich bis zu zwei Stunden beschäftigen. Hierbei ist nicht nur das Gassigehen gemeint. Nicht nur eine körperliche, sondern insbesondere auch eine geistig Auslastung steht jedem Hund zu.
Mit welchen Kosten muss ein niedersächsischer Hundehalter für die Vorbereitung und das Ablegen des Sachkundenachweises rechnen?
Die Preise für die Nachweise wurden noch nicht veröffentlicht. In anderen Bundesländern liegt eine Prüfung bei ca. 30 EUR. Bei der Vorbereitung kommt es darauf an, ob der Halter es alleine schafft seinen Hund zu sozialisieren. Wenn ja, dann kommen nur die Prüfungskosten auf den Halter zu. Wenn nein, kommt es darauf an, wie lernfähig der Hund ist, und vor allem, wie gut der Halter die Tipps von beispielsweise einem Hundetrainer befolgt. Für eine Trainerstunde sollte der Halter mit Kosten ab 30,- Euro aufwärts rechnen.
Was ist der inhaltliche Unterschied zwischen praktischem Sachkundenachweis und Wesenstest?
Grundsätzlich gilt der Wesenstest für von dem Bundesland als gefährlich eingestufte Hunde. Bei ihm muss der Hund alle Bestandteile des Sachkundenachweises beherrschen. Zusätzlich wird der Vierbeiner herausgefordert, indem er zum Beispiel angebunden wird und der Halter sich außer Sichtweite begibt. Der Hund wird in der Zwischenzeit von dem Prüfer provoziert, indem er unter anderem den Hund anstarrt oder übersteigt. Anschließend wird der Vierbeiner im öffentlichen Raum geprüft. Meist geht ein Prüfer mit Halter und Hund vor ein Einkaufszentrum. Hier wird beobachtet, wie sich der Hund in der Menschenmenge und an ein- und ausparkenden Autos verhält. Ein Wesenstest verlangt den Hunden sehr viel ab, wobei sie sehr gestresst werden. Ein Sachkundenachweis ist für Hund und Halter deutlich angenehmer.
Glauben Sie, dass das neue Hundegesetz dazu beitragen wird, Beißattacken in Niedersachsen zu verringern und das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter zu schärfen?
Ob die Beißattacken in Niedersachsen dadurch verringert werden, kann man sicherlich im Moment nicht sagen. Die Zeit wird es zeigen. Allerdings werden Hundehalter gezwungen, mit ihren Hunden zu trainieren, das schadet sicher beiden Seiten nicht. Das Verantwortungsbewusstsein hatten die meisten Hundebesitzer vorher schon, allerdings gibt es hier natürlich auch Ausnahmen. Ich hoffe, dass verantwortungslose Besitzer durch diese Regelung entweder Einsicht erfahren oder sich gar nicht erst einen Hund aneignen.
Was halten Sie von den schon ab Juli 2011 in Kraft tretenden Verpflichtungen niedersächsischer Halter zur elektronischen Kennzeichnung des Hundes und zum Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung?

Die Pflicht zur Kennzeichnung der Hunde ist in meinen Augen sehr wichtig. Nicht nur entlaufene Hunde, sondern auch entführte Hunde finden somit den Weg nach Hause. Meiner Meinung nach sollte die Hundehalter-Haftpflichtversicherung zur Pflicht in allen Bundesländern gemacht werden. Ich habe schon mit sehr vielen Kunden gearbeitet, deren Hunde von anderen Hunden gebissen wurden. Meine Kunden sind meist auf ihrer Arztrechnung sitzen geblieben, weil die Gegenseite keine Haftpflichtversicherung und auch keine anderen finanziellen Mittel hatte.

Mit welchen Kosten muss der Hundehalter für eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung rechnen?

Ich weiß, dass es sehr viele Versicherungsanbieter in diesem Bereich gibt. Ich als Hundetrainer bin aus Überzeugung Partner der AGILA Haustierversicherung AG geworden, da ich hier weiß, dass der Versicherung die Tiere am Herzen liegen, und weil die AGILA dafür bekannt ist, dass sie die Schäden sehr schnell reguliert. Die AGILA bietet als niedersächsisches Unternehmen Haltern in Niedersachsen eine Hundehaftpflichtversicherung für 2,99 EUR im Monat an. Ich habe bisher keinen günstigeren Tarif im Internet gefunden.

Weitere Infos unter www.agila.de und www.hundetrainer-hannover.de.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:


Kurzprofil AGILA Haustierversicherung AG:

Im Jahr 1994 gegründet, entwickelte sich die AGILA Haustierversicherung AG zu einer der größten Tierversicherungen auf dem deutschen und österreichischen Markt. Dabei steht die Tierversicherung Haltern und Ärzten gleichermaßen als aktiver Partner zur Seite. Zu den Produkten zählen eine Tierkrankenversicherung, eine Katzen- und Hunde-OP-Versicherung sowie eine Hundehaftpflichtversicherung. Derzeit versichert das Unternehmen ausschließlich Hunde und Katzen, dabei schließt die AGILA Haustierversicherung AG jedoch keine Rasse aus. Das Unternehmen vertreibt die Produkte über die firmeneigene Webseite und Versicherungsmakler sowie über ausgesuchte Tierarztpraxen und den Fachhandel. Alle Details finden Sie unter www.agila.de



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Datum: 22.06.2011 - 12:00 Uhr
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Freigabedatum: 22.06.2011

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