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RIESTER-FALLE!

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Für Millionen Riester-Sparer folgt nun der Super-Gau: Die Riester-Förderung, die aufgrund mangelhafter Beratung in den vergangenen Jahren sehr häufig zu Unrecht gezahlt wurde, wird nun vom Staat zurückgefordert. Ohne weitere Ankündigung!

(firmenpresse) - Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Daher gehört sie zur sogenannten 3. Säule bzw. 2. Schicht der Altersvorsorge. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt worden und in den §§ 10a, 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt.

Für Millionen Riester-Sparer folgt nun der Super-Gau: Die Riester-Förderung, die aufgrund mangelhafter Beratung in den vergangenen Jahren sehr häufig zu Unrecht gezahlt wurde, wird nun vom Staat zurückgefordert.

Boxberg. 12.04.11 (c) Jürgen A. Kettner

Wenn in der Staatskasse viele Lecks sind, sollte man nicht davon ausgehen, dass man ungerechtfertig erhaltene Zulagen einfach so behalten darf. Tatsache ist, dass in den vergangenen Jahren Millionen Sparer Ihre Zulagen unberechtigterweise erhalten haben. In solchen Fällen geht der Staat besonders hart vor und ohne Vorwarnung.

Wie der (BR) Bayerische Rundfunk berichtete, hat der Bund nun von mehr als 1,5 Millionen Vorsorgesparern die staatlichen Zuschüsse zur Riester-Rente zurückgefordert. Überwiegend geht es um Fälle, in denen die Voraussetzungen für die staatliche Förderung nicht oder nicht mehr erfüllt waren. Den BR-Informationen zufolge wurde bislang eine Summe von rund einer halben Milliarde Euro zurückgefordert.

Vielleicht fragen Sie sich, wie es möglich ist, dass der Staat das nachträglich überhaupt nachvollziehen kann? Ganz einfach. Wie Sie wissen sollten, ist auch Deutschland längst ein Überwachungsstaat geworden. Viele Behörden sind miteinander vernetzt. Rentenversicherung, Familienkassen, Finanzamt arbeiten Hand in Hand.

Zu Recht kritisieren Verbraucherschützer, dass Sparer mit den komplizierten Vorschriften zur Riester-Rente von ihrem Finanzberater alleine gelassen werden. Die Provisions für den Vertragsabschluss ist verdient und der Berater weg. Wie Sie nun sehen mit der Folge eines Milliarden-Schadens für die gutgläubigen Sparer.





Der BR-Bericht schildert ein konkretes Beispiel, in dem einer Hausfrau und Mutter zum Start des Jahres 2011 die Zulagen rückwirkend ab dem Jahr 2006 entzogen wurden. Sie hatte nämlich in Ihren Vertrag ausschließlich die Zulange und keine zusätzliche Eigenleistung eingebracht.

Anspruch auf die Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bezogen wurde (§ 85 EStG).

Allerdings nur für denjenigen, der den Mindesteigenbeitrag in den Riestervertrag leistet. Der Mindesteigenbeitrag ist ein Prozentsatz des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, vermindert um die Zulage des laufenden Jahres. Der nachstehende Prozentsatz entspricht dem Mindestbeitrag, der erforderlich ist, und der Euro - Betrag ist der Betrag, der höchstens pro Jahr geleistet werden kann.

2002/03 1 % 525 Euro
ab 2004 2 % 1050 Euro
ab 2006 3 % 1575 Euro
ab 2008 4 % 2100 Euro

Abschließend drängt sich die Frage auf, ist eine derart komplizierte Information eine Holschuld oder eine Bringschuld? Ganz klar sehen es die Verbraucherschützer, die deutlich machen, dass es die Aufgabe des Finanzberaters ist, seine Kunden richtig aufzuklären und dauerhaft zu betreuen. Wer Abschluss- und Bestandsprovisionen kassiert, muss auch seiner Bezahlung durch ständige Kundenbetreuung gerecht werden. Den vielen Kunden wird neben der Unkenntnis nun auch Fahrlässigkeit vorgeworfen. Viele Finanzberater dürfen deshalb bald mit Schadenersatzklagen rechnen.

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Datum: 11.04.2011 - 19:39 Uhr
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