PresseKat - Kieferorthopädieversicherung für Kinder

Kieferorthopädieversicherung für Kinder

ID: 368257

Krankenzusatzversicherungen für Kinder sind günstig und obendrein sinnvoll. Die sehr große Mehrheit aller Kinderkrankenzusatzversicherungen leistet aber nicht für eine Zahnspange bzw. für kieferorthopädische Maßnahmen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten immer dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, also eine erhebliche Kieferfehlstellung vorliegt, die das Atmen, Kauen, Beißen oder Sprechen behindert.

(firmenpresse) - Eine geeignete private Zusatzversicherung für kieferorthopädische Leistungen würde die anfallenden Kosten auch dann übernehmen, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nicht trägt. Die gesetzlichen Kassen stufen die Behandlungsbedürftigkeit nämlich in sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) ein. Nur in den Stufen 3, 4 und 5 zahlt die Kasse die anfallenden Kosten. Bei den Fällen mit einer geringeren Schwere der Fehlstellung der Zähne, also den Stufen 1 und 2, müssen die Eltern die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung selbst zahlen.

Diese Kosten würde eine private Kieferorthopädieversicherung für Kinder übernehmen, sofern dort in den Bedingungen geregelt ist, dass der private Krankenversicherer auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Kassen und eben in den Stufen 1 und 2 zahlt. In der Praxis bieten nur sehr wenige Tarife am deutschen Markt Leistungen für Kieferorthopädie und häufig sind diese auch an die kieferorthopädischen Indikationsgruppen der gesetzlichen Kassen gebunden.

Wenn Eltern eine Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischen Leistungen abschließen möchten, sollten sie in jedem Fall einige Grundregeln beachten:

1) Leistet die Zahnzusatzversicherung überhaupt für Kieferorthopädie (KFO)?

2) Zahlt der Versicherer auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Kassen und unabhängig von den kieferorthopädischen Indikationsgruppen?

3) Sofern eine kieferorthopädische Behandlung bereits von einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden angeraten wurde, kann keine Zusatzversicherung mehr abgeschlossen werden. Eltern sollten daher rechtzeitig (also in der Regel im Vor- oder Grundschulalter der Kinder) eine Zahnzusatzversicherung mit KFO-Leistungen abschließen.

4) Welche Zusatzleistungen bietet die gewünschte Zahnzusatzversicherung (z.B. Leistungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung, Brillen oder Kontaktlinsen).



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Datum: 16.03.2011 - 15:40 Uhr
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