PresseKat - Die Veränderung unternehmerischer Besteuerung durch das Streuervereinfachungsgesetz 2011

Die Veränderung unternehmerischer Besteuerung durch das Streuervereinfachungsgesetz 2011

ID: 352099

Der Gesetzgeber will durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 den Aufwand der öffentlichen Finanzverwaltung um bis zu 4 Milliarden Euro zu reduzieren und gleichzeitig Unternehmer von unnötigen Aufwendungen entlasten. Die Augsburger Steuerkanzlei Heim schildert die für Unternehmen interessanten Aspekte dieses Vorhabens.

(firmenpresse) - Durch das zum 01. Januar 2012 Gültigkeit erlangende Steuervereinfachungsgesetz 2011 werden Unternehmer in folgenden Punkten entlastet:

- Für verbindliche Auskünfte durch die Finanzverwaltung wird eine Bagatellgrenze eingeführt. Erst wenn der fragliche Gegenstandswert 10.000 Euro übersteigt, werden künftig Gebühren fällig. Die neu eingeführte Gebührenfreiheit geringwertiger Auskünfte reduziert den Verwaltungsaufwand der Finanzämter, stellt aber dennoch sicher, dass Unternehmer für Auskünfte, denen eine signifikante behördliche Arbeitsleistung gegenübersteht, Gebühren entrichten.

- Die Verpachtung eines Betriebes gilt mit Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 als Fortführung, bis der zuständigen Finanzverwaltung eine schriftliche Aufgabeerklärung zugeht. Die Rechtssicherheit des Unternehmers soll hierdurch gesteigert werden.

- Zur Reduzierung des Aufwandes bei der Abrechnung von Umsatzsteuern werden Vereinfachungen der elektronischen Rechnungsstellung eingeführt. Damit auch unter diesen Umständen eine wirkungsvolle Kontrolle der Umsatzsteuerzahlung möglich bleibt, erhält die Finanzbehörde erweitere Rechte zur Einsichtnahme in elektronisch gespeicherte Dokumente des Unternehmers.

- Werden Unternehmen vererbt oder verschenkt, ist es für die Finanzbehörden meist sehr aufwändig, die Voraussetzungen der damit einhergehenden steuerlichen Begünstigungen des Unternehmensnachfolgers zu überprüfen. Ein neues Feststellungsverfahren soll hier Abhilfe schaffen und die Rechtssicherheit sowohl für betroffene Unternehmer als auch die staatliche Finanzverwaltung erhöhen.

- Forst- und Landwirte arbeiten meist mit einem vom Standard abweichenden Wirtschaftsjahr. Zukünftig werden die Abgabefristen für ihre Steuererklärungen auf fünf Monate nach dem Ablauf des betreffenden Steuerzeitraums erhöht, wie es bei anderen Unternehmen bereits der Fall ist.

- Die Zeitnähe von Betriebsprüfungen soll erhöht und so das Auftreten unvorhersehbarer Rückzahlungsforderungen reduziert werden.





- Die Nachweisregelungen zur Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen werden neu strukturiert und vereinfacht.

- Die Komplexität des Reisekostenrechtes wird zur Entlastung der Unternehmen und Ihrer Mitarbeiter reduziert.

Welche Folgen das Steuervereinfachungsgesetz 2011 im konkreten Einzelfall nach sich zieht, zeigt die Augsburger Steuerkanzlei Heim ihren unternehmerischen und privaten Mandanten gerne auf.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Pressekontakt
Steuerkanzlei Heim
Ansprechpartner: Gerhard Heim
Steuerberater

Klinkerberg 9
86152 Augsburg

Telefon: 0821/344 88-0
Telefax: 0821/344 88-50

E-Mail: info(at)steuerkanzlei-heim.de
Homepage: www.steuerkanzlei-heim.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Gründerlexikon testet Steuersoftware Orientierungslos im Fördermittel-Dschungel?
Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 21.02.2011 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 352099
Anzahl Zeichen: 2883

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gerhard Heim
Stadt:

Augsburg


Telefon: 0821-344880

Kategorie:

Steuerberatung


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die Veränderung unternehmerischer Besteuerung durch das Streuervereinfachungsgesetz 2011"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Steuerkanzlei Heim (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Gartenarbeiten lassen sich steuerlich berücksichtigen ...

Gartenarbeiten werden als haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen anerkannt Folgende Gartenarbeiten können steuerlich geltend gemacht werden. Arbeiten, die für die Pflege des Gartens anfallen, können als haushaltsnahe Dienstle ...

Alle Meldungen von Steuerkanzlei Heim