PresseKat - XPIDER – doch nicht so zahnlos, wie jüngst behauptet?

XPIDER – doch nicht so zahnlos, wie jüngst behauptet?

ID: 32371

Das Internetportal Heise berichtete jüngst in einem Artikel über die Schnüffelsoftware „Xpider“, jener geheimnisumwitterten Wunderwaffe der Steuerfahndung, die seit Anfang 2003 das Internet nach Steuersündern durchforstet.

(firmenpresse) - Ernüchternde Bilanz
Wie zuletzt durch einen Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2006 bekannt wurde, soll die Erfolgsquote von Xpider doch eher bescheiden ausgefallen sein. Zwar sammelte Xpider Massen an Daten, doch die Zahl der Fälle, die eine genauere Überprüfung rechtfertigten, war nach Aussage des Bundesrechnungshofes, sehr gering und verliefen ohne Ergebnis. Hauptkritikpunkt des Bundesrechnungshofes war vor allem, dass die meisten Daten, die Xpider auf seiner Web-Recherche gesammelt hatte, „nicht schlüssig“ waren und dadurch nicht wie angedacht genutzt werden konnten. Auch die Auswertung der Xpider-Daten durch die Länder erfolgte nicht im geplanten Umfang. Nur wenige Länder hätten die notwendigen organisatorischen und personellen Vorraussetzungen zur Verarbeitung der Xpider-Daten geschaffen, hieß es. (Quelle: Bundestagsdrucksache 16 / 3200 Ziffer 53)

Außer Spesen nichts gewesen?
Diese Meldung war wie Wasser auf die Mühlen der Medien, zeigte sie doch, dass die ganze Geheimnistuerei der Steuerfahndung um diese angebliche Wunderwaffe wohl eher die Unausgereiftheit der Software vertuschen sollte. So konnte man wenigstens noch auf eine präventive Wirkung hoffen. Und diese ließ nicht lange auf sich warten. Als Xpider im Jahr 2003 erstmals unter großem Medienecho zum Einsatz kam, lag die Quote der steuerlich gemeldeten Internethändlern nach Aussage des Bundeszentralamtes für Steuern bei rund 30 Prozent, während heute nahezu alle gewerblichen Internethändler steuerlich gemeldet seien. Dies ist ein nicht bestreitbarer Erfolg, jedoch besteht nun die Schwierigkeit darin, die schwarzen Scharfe aufzudecken, die zwar mit einem kleinen Gewerbe und überschaubaren Umsatz ordnungsgemäß gemeldet sind, aber nebenbei das große Geschäft über ihren Onlineshop abwickeln - natürlich unversteuert. Genau aus diesen Reihen vernimmt man jüngst ein deutliches „Aufatmen“. Die vermeintliche Anonymität des Internets wird wieder als sicherer Hafen betrachtet. Aber ist das nicht ein bisschen verfrüht?





… bitte genau lesen
Der Bericht des Bundesrechnungshofes über die Ergebnisse von Xpider war seit November 2006 bekannt und öffentlich zugänglich. Warum erzeugt er erst jetzt - über ein halbes Jahr später - ein derartiges Medienecho? Auch wird in den meisten Meldungen verschwiegen, dass der Bericht den Stand der Software von Anfang 2005 zum Inhalt hat. Die bis dahin gesammelten Daten wurden bis Anfang 2006 durch die Länder ausgewertet und erbrachten die beschriebenen Ergebnisse. Die trügerische Erleichterung unter den Onlinehändlern stützt sich also auf den Ermittlungsstand von vor zweieinhalb Jahren! Aber gerade diese Leute sollten wissen, wie rasant sich gerade Softwaretechnik weiterentwickelt.

Gegenstimmen mahnen vor verfrühter Entwarnung
In einem Bericht der Financial Times Deutschland vom 19.06.2007 melden sich nun auch die Steuerfahnder zu Wort und reagieren auf die einseitige Mediendarstellung ihrer Recherchemethode. „Die vom Bundesrechnungshof angesprochenen Kritikpunkte wurden bereits in den Jahren 2005 und 2006 weitestgehend ausgeräumt. Die Xpider-Software wurde mehrfach verbessert. Damit ist es uns heute möglich, nicht nur die Verkaufsplattformen, sondern vielmehr alle unternehmerischen Aktivitäten im Netz zu erfassen. Sie liefert jetzt in nahezu allen Fällen aussagekräftige Hinweise auf die Identität des Unternehmers.“, so zitiert die FTD einen Sprecher des Bundszentralamtes für Steuern.
Auch die Länder reagieren auf die Berichte. So vermeldet allen voran das Land Nordrhein Westfalen „einige“ Steuerprüfungen, die durch die Xpider-Ergebnisse angelaufen seien. Die Summe der dadurch erzielten zusätzlichen Stereinnahmen liege „im sechsstelligen Bereich“.

Zunehmende Trefferquote in 2007
Dass die angesprochenen Verbesserungen der Software in den Jahren 2005 und 2006 ihre Wirkung nicht verfehlen, zeigt sich auch in der Praxis. Besonders die Steuerberaterbranche verzeichnet seit Anfang 2007 einen spürbaren Anstieg der Finanzamts-Aktivitäten in Bezug auf den Internethandel. Der Fokus scheint hier besonders auf Privatanbietern zu liegen, die in größerem Umfang über diverse Plattformen, wie etwa eBay verkaufen.


Schnelle Reaktion der Finanzämter
Nach unserer Erfahrung agieren die Finanzämter hier sehr direkt und kompromisslos. Die Betroffenen werden mit der konkreten Behauptung der gewerblichen Tätigkeit angeschrieben und aufgefordert, sich steuerlich anzumelden und gegebenenfalls rückwirkend ihre Umsätze nachzuversteuern. Zur Hinterlegung der Vorwürfe zieht das Finanzamt zumeist die eBay-Aktivitäten in einem bestimmten Zeitraum heran und konfrontiert den Beschuldigten nicht selten direkt mit der Anzahl seiner getätigten Verkäufe bzw. mit seinem Bewertungsniveau. Der Bogen für die steuerliche Anmeldung liegt dem Schreiben dann auch promt bei.
Das Finanzamt zielt aber nicht nur in Richtung Privatanbieter, sondern schreibt vermehrt auch Kleingewerbetreibende an. Scheinbar aus heiterem Himmel wird hier an den Beginn der Buchführungspflicht erinnert, weil gewisse Umsatzgrenzen überschritten wurden.
Diese präzisen Informationen und vor allem die seit Anfang des Jahres gehäuft auftretenden derartigen Fälle sollten Anlass geben, die neuerliche Umschreibung von Xpider als „zahnloser Tiger“ doch noch mal zu überdenken.
Es sollte auf jeden Fall davor gewarnt werden, sich auf die oft einseitigen Medienberichte zu diesem Thema zu stützen. Dies wird erfahrungsgemäß in den seltensten Fällen gut gehen. Vielmehr sollte sich jeder selbst eine Meinung bilden und versuchen beide Seiten zu sehen. Genauso wie die Wachstumsraten im Bereich eCommerce stetig steigen, genauso steigen auch die Bemühungen des Fiskus, an diesem Boommarkt zu partizipieren. Diese Entwicklung ist nur natürlich und nachvollziehbar. Die Aussicht auf nicht unerhebliche Steuermehreinnahmen rechtfertigt in jedem Fall weitere Investitionen in die Entwicklung der Software Xpider, denn nur so ist es möglich, auch technisch mit den Anforderungen des wachsenden virtuellen Marktes Schritt zu halten. Und das diese Investitionen schon immens waren bzw. sind, das lässt sich zwischen den Zeilen des Bundesrechnungshof-Berichtes unverkennbar herauslesen….

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Bereitgestellt von Benutzer: OnlineSteuerRecht
Datum: 10.07.2007 - 10:31 Uhr
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Ansprechpartner: Mathias Kahlke
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Kategorie:

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Meldungsart: Finanzinformation
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