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BPI fordert Umsetzung des Koalitionsvertrages / Aufhebung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen Selbstmedikation und Lebensmitteln

ID: 310660

(ots) - Der BPI fordert die Bundesregierung dringend auf,
die im Koalitionsvertrag verankerte Kommission zur Überprüfung der
unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze endlich zu installieren. Es sei
ein Ding der Unmöglichkeit, dass mehr als ein Jahr nach
Unterzeichnung des Koalitionsvertrages hier noch immer nichts
geschehen sei. "Eine solche Verzögerung bei einer zentralen
ordnungspolitischen Frage ist nicht hinnehmbar. Wir fordern im
Einklang mit vielen Beteiligten die Entlastung der GKV durch die
Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel. Allein im Jahr 2009
hätten Krankenkassen und Krankenversicherungen etwa 3 Milliarden Euro
gespart, wenn auf Arzneimittel der ermäßigte Umsatzsteuersatz
angewendet würde. Und eines ist festzuhalten, bis 2013 gilt ein
Preismoratorium; Steuersenkungen kämen somit garantiert den
Krankenkassen zu Gute" erklärte Dr. Bernd Wegener,
Vorstandsvorsitzender des BPI.

Deutschland gehört zu den nur drei Ländern der EU, die immer noch
den vollen Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel erheben. Bei
Arzneimitteln der Selbstmedikation bedeutet dies eine direkte
Belastung der selbst zahlenden Patienten. Zudem ergibt sich eine
gravierende Wettbewerbsverzerrung mit Nahrungsergänzungsmitteln.
Während die volle Steuerlast in der Gesetzlichen Krankenversicherung
"nur" absurd ist, entsteht durch die unterschiedliche Besteuerung im
Bereich des Selbstkaufes eine nicht akzeptable Diskriminierung von
Arzneimitteln. Bei seiner Kaufentscheidung hat die Bürgerin/der
Bürger häufig die Wahl zwischen Nahrungsergänzungsmitteln, die als
Lebensmittel gelten, und Arzneimitteln. Vitaminpräparate zum Beispiel
können in beiden Klassifikationen angeboten werden - je nach
Dosierung und Anwendungsbereich. Die Unterscheidung zwischen Lebens-
und Arzneimittel ist zulassungs- und werberechtlich kompliziert -




aber sinnvoll. Eine unterschiedliche Behandlung im Steuerrecht ist
dagegen unbegründet und ungerecht. "Wir haben in der Debatte um das
AMNOG durchsetzen können, dass Selbstkauf-Arzneimittel nicht unter
die Abschlagspflicht für die PKV fallen, und somit eine
Schlechterstellung der selbst zahlenden GKV-Versicherten im Gesetz
verhindert. Nun wäre es konsequent, diese besonders
nebenwirkungsarmen, sicheren Arzneimittel in ihrer
Wettbewerbssituation mit Lebensmitteln gleichzustellen und auf diesem
Weg die Menschen zu entlasten", so Wegener.



Ihr Ansprechpartner:
Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach(at)bpi.de


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Datum: 07.12.2010 - 13:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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