PresseKat - Defekte Gasheizgeräte: Beim Austausch auf vorgeschriebene Abgasüberwachung achten

Defekte Gasheizgeräte: Beim Austausch auf vorgeschriebene Abgasüberwachung achten

ID: 305392

(firmenpresse) - Defekte Geräte dürfen nur durch neue Heizautomaten ersetzt werden - Tausch "alt gegen alt" nicht mehr möglich

Gladenbach. - Beim Austausch defekter Gasheizgeräte - die etwa in vielen Mitwohnungen in älteren Gebäuden im Einsatz sind - wird aus Kostengründen oft auf noch funktionsfähige Altgeräte zurückgegriffen. "Ein vermeintlichen "Schnäppchen", etwa aus dem Internet, erweist sich jedoch in der Regel als teurer Fehlkauf", so Nikolaus Fleischhacker, Geschäftsführer der Oranier Heiztechnik GmbH. "Ältere Gasheizgeräte entsprechen nicht den gültigen Sicherheitsbestimmungen der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (DVGW) und dürfen daher nicht mehr als Austauschgeräte für defekte Heizautomaten genutzt werden."

Der Grund: Ältere Geräte haben keine Vorrichtung zur Abgasüberwachung - diese ist jedoch in den "Technischen Regeln für Gasinstallationen" der DVGW für Gasheizgeräte verbindlich vorgeschrieben. Denn durch dieses Sicherheitsmerkmal wird verhindert, dass gesundheitsschädliche Abgase in den Wohnraum gelangen können: Ist etwa der Schornstein blockiert, wird ein Temperaturfühler über das aus der Strömungssicherung austretende Abgas erwärmt, die Gaszufuhr wird unterbrochen und das Gerät schaltet sich ab.

Abgasüberwachung kann nicht nachgerüstet werden

Da ältere Geräte nicht mit einer Vorrichtung zur Abgasüberwachung nachgerüstet werden können, bekommen nur neue Modelle bei der Abnahme durch den Schornsteinfeger "grünes Licht". Und die Investition in einen modernen Heizautomaten, beispielsweise von Oranier, rechnet sich gleich doppelt: Die Geräte entsprechen nicht nur den aktuellen Sicherheitsbestimmungen, sie sind außerdem deutlich energieeffizienter als ältere Modelle.

Das deutsche Traditionsunternehmen mit Sitz im hessischen Gladenbach bietet seinen Kunden außerdem einen ganz besonderen Service: Anhand der Gerätenummer können sie telefonisch erfragen, ob ihr Gasheizgerät der Marken "Oranier" oder "Justus" mit einer Vorrichtung zur Abgasüberwachung ausgestattet ist.





Weitere Informationen im Internet unter www.oranier.com.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Oranier-Gruppe besteht aus zwei eigenständigen Gesellschaften - der Oranier Heiztechnik GmbH und der Oranier Küchentechnik GmbH - und fertigt Heiz- und Haushaltsgeräte. Hierzu zählen Kaminöfen und Gasheizgeräte ebenso wie Herde und Backöfen, Kühl- und Gefriergeräte, Dunstabzugshauben, Mikrowellen und Geschirrspüler.

Die Anfänge des Unternehmens reichen bis in das Jahr 1607 zurück. Ab 1915 wurden von der damaligen Frank AG in Dillenburg Heiz- und Kochgeräte unter dem Markennamen Oranier vertrieben. 1994 kam es zur Neugründung der Oranier Heiz- und Kochtechnik GmbH durch Nikolaus Fleischhacker als geschäftsführenden Gesellschafter.

Heute vertreibt Oranier sein breit gefächertes Produktprogramm bundesweit über ein flächendeckendes Fachhändlernetz und verkauft seine Geräte auch ins benachbarte Ausland. Zudem unterhält das Unternehmen eine eigene Vertriebsniederlassung in Österreich. Das Unternehmen hat seinen Sitz im hessischen Gladenbach und ist Mitglied des HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.



PresseKontakt / Agentur:

Oranier Heiztechnik GmbH
Nikolaus Fleischhacker
Weidenhäuser Str. 1-7
35075
Gladenbach
oranier(at)dr-schulz-bc.de
+49 (0)6462-923-0
http://www.oranier.com



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 29.11.2010 - 13:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 305392
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Gladenbach


Telefon: +49 (0)6462-923-0

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