Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu Wasserwerfer auf Demonstranten
(ots) - Sage keiner, es habe so kommen müssen. Behaupte
kein S-21-Befürworter aus der Ferne, es gehe einzig und allein darum,
Recht durchzusetzen, wenn sich sechs Polizei-Hundertschaften mit
Wasserwerfern und Pfefferspray den Weg durch die Menge bahnen. Klage
kein S-21-Gegner am Zaun, er sei das ahnungslose Opfer einer
rücksichtslosen Machtdemonstration. Man kann zwar für oder gegen das
Bahnprojekt sein - nicht aber für Gewalt, egal von wem. Die Frage
darf sich nicht stellen. Deshalb gibt es nur einen Appell: Aufhören!
Pressekontakt:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd(at)stn.zgs.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.09.2010 - 23:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 267578
Anzahl Zeichen: 745
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
0 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"
Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu Wasserwerfer auf Demonstranten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Stuttgarter Nachrichten (
Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum
Haftungsauschluß (gemäß
TMG - TeleMedianGesetz) und dem
Datenschutz (gemäß der
DSGVO).
Armer Mesut Özil. Er ist kein Außerirdischer,
nur ein einfacher Junge. Nun wird er zum Markenbotschafter gemacht
für eine Integrationspolitik, die im Sport eine der treibenden Kräfte
sieht. Doch vom Sport wird schon jetzt viel zu viel verlangt. ...
Die Streitfrage oben bleiben oder tiefer legen
ist an die Peripherie gerückt. Im Mittelpunkt steht das
Bürgeraufbegehren gegen die etablierte Politik - paradoxerweise unter
Mitwirkung der ebenfalls längst etablierten Grünen. Dafür ist
Stuttga ...
Welche Rolle spielt Heiner Geißler? Versucht er
auf Biegen und Brechen, den Streit um Stuttgart 21 zu versachlichen?
Ist er Schlichter oder Christdemokrat oder Attac-Mitglied? Und wenn
tatsächlich alles zusammenkommen sollte: Kann das in diesem ...