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„Wir wollen keine Kultur der Angst“ – Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit plädiert für realistischen Umgang mit Großveranstaltungen

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Die Loveparade 2010 markiert einen Wendepunkt in der über 100jährigen Geschichte der Veranstaltungs­sicherheit in Deutschland. In den Wochen nach dem Ereignis erlebte die Öffentlichkeit eine beispiellose Diskussion über Verantwortung für und den Umgang mit großen Veranstaltungen. Hierbei entstand der Eindruck, dass Veranstaltungen ab einer gewissen Größenordnung unsicher seien, dass deren Besuch gefährlich sei und dass die genehmigenden Behörden überwiegend ahnungslos und überfordert seien. Diese „Kultur der Angst“ führte zu Absagen von diversen Großveranstaltungen in NRW und in anderen Bundesländern. Etablierte und funktionierende Festivals mussten ihre Konzepte hinterfragen. Selbst Veranstaltungen, die im Regelfall nicht nach den strengen Maßgaben des Versammlungsstättenrechts genehmigt werden, waren betroffen.

(firmenpresse) - Die Arbeitsgruppe Veranstaltungssicherheit, die interdisziplinär zusammengesetzt ist und sich erstmals umfassend mit einer ganzheitlichen Betrachtung von Veranstaltungen befasst, warnt davor, Veranstal­tungen künftig voreingenommen mit Skepsis zu betrachten. Jedoch sollten die Ereignisse Anlass für alle beteiligten Parteien, also Betreiber, Veranstalter und Behörden und Organisationen mit Sicherheitsauf­gaben sein, den Blick zu schärfen und Verbesserungen in Angriff zu nehmen. Zu diesem Zweck setzt sich die Arbeitsgruppe unter Rückgriff auf wissenschaftliche Methoden das Ziel, die Rahmenbedingungen für die Veranstaltungsdurchführung sorgfältig zu evaluieren und belastbare Handlungsanweisungen zu entwickeln.

Die in Deutschland existierenden Regelungen basieren auf der jahrzehntelangen Praxis mit dem Bau und Betrieb von Versammlungsstätten und auf den Erfahrungen einiger Unfälle und Großschadensereignisse. Die Arbeitsgruppe ist davon überzeugt, dass diese Regelungen grundsätzlich tragfähig ggf. aber zu über­arbeiteten sind, je nach Ergebnis und Auswertung der Forschungsergebnisse bzw. der daraus abzuleiten­den Empfehlungen. Zudem sind trennscharfe Definitionen zu erarbeiten (was sind „Großveranstal­tung­en“?) bzw. Handlungsweisen festzulegen, etwa für die Herangehensweise bei einer Veranstaltung mit Volks­festcharakter oder der einmaligen Nutzung eines Geländes für eine Großveranstaltung. Besonders die An­wendung im Bereich der Schnittstellen ist zu prüfen und gründlich zu hinterfragen. Dies betrifft auch die Rolle der genehmigenden Behörden und deren Kenntnisstand sowie die ablaufenden Prozesse.

Reflexartige Forderungen, ausländische Regelungen oder Systematiken zu übernehmen, sind oftmals der Situation geschuldet und erweisen sich üblicherweise als nicht realisierbar. Das heißt jedoch nicht, dass man nicht von den Erfahrungen der Kollegen im Ausland profitieren kann. Im Strudel der Ereignisse von Duisburg haben sich zudem zahlreiche Experten zu Wort gemeldet. Deren Meinungen werden ebenso kritisch geprüft und mit laufenden bzw. kommenden Forschungsvorhaben abgeglichen.





Die Arbeitsgruppe stützt sich auf ein beantragtes Mandat des veranstaltungswirtschaftlichen Dachver­bandes IGVW, der die Mitglieder der DTHG, des VPLT, des EVVC und des FAMAB bündelt. Betreiber von Versammlungsstätten, Anbieter und Vermieter von Eventtechnik, die Theater und Multifunktionshäuser sowie die Agenturen des Livemarketings wären somit in die Arbeitsgruppe eingebunden. Die wissen­schaft­liche Begleitung soll durch die Fachhochschule Köln, Institut für Rettungsingenieurwesen und Ge­fahrenabwehr und weitere Partner aus Forschung und Lehre erfolgen. Zusätzliche Akteure aus den Seg­men­ten Brandschutz, polizeiliche und nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr sind beteiligt, und zu beson­deren Schwerpunkten werden Experten eingeladen. Als Kernergebnis der Arbeitsgruppe wird eine belast­bare Prüfroutine „Sicherheit von Großveranstaltungen“ entwickelt, die in einem späteren Schritt Teil einer Richtlinie bzw. eines Branchenstandards werden kann.

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Bereitgestellt von Benutzer: haraldscherer
Datum: 24.09.2010 - 21:37 Uhr
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