PresseKat - Was tun bei fremdartigen Stoffen in Lebensmitteln?

Was tun bei fremdartigen Stoffen in Lebensmitteln?

ID: 259828

Hilfe bei der Beurteilung kommt von Vertretern von Bund und Bundesländern

(firmenpresse) - Braunschweig/Düsseldorf, 17. September 2010 - Vertreter von Bund und Bundesländern erstellen derzeit Stofflisten, die Lebensmittelunternehmen und Verbrauchern die Beurteilung von fremdartigen Stoffen, welche als Lebensmittel oder Zutaten auf den Markt kommen, erleichtern sollen. Das geht aus einer Presseerklärung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hervor. Hintergrund sei, dass zunehmend Produkte in Verkehr gebracht würden, die bislang auf dem deutschen Markt unbekannte Pflanzenbestandteile enthielten. Dabei stelle sich für Lebensmittelunternehmer und Verbraucher immer wieder die Frage, ob diese Produkte in Deutschland verkehrsfähig seien.

Einen ersten Entwurf der Stoffliste „Pflanzen und Pflanzenteile“ hat das BVL auf seiner Internetseite zur Diskussion gestellt. Die Liste enthält unter anderem eine Aufstellung von möglichen Nebenwirkungen einzelner Pflanzenbestandteile. So heißt es für den Aloe-Vera-Saft: Kann in Einzelfällen zu krampfartigen Magen-Darm-Beschwerden, Darmblutungen, Nierenreizung und Elektrolytverlust führen. Der Aztekensalbei (Salvia divinorum) hingegen ist als halluzinogene Pflanze bekannt, deren Wirkung auf den Inhaltsstoff Salvinorin A zurückzuführen ist. Seit dem Jahr 2008 fällt die Pflanze in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz und ist daher als psychotrope Pflanze zur Verwendung in Lebensmitteln gemäß Verordnung (EG) Nr. 178/2002 in Deutschland verboten. Öffentlichkeit und Verbände können diese Stoffliste noch bis Ende September kommentieren.

Denn ein klar erkennbarer Trend ist, dass Verbraucher zusehends mündiger werden und Produkte genauer hinterfragen, bevor sie diese in den Einkaufswaagen legen. Dabei handelt es sich nicht mehr um eine kleine Elite, sondern um eine breite Käuferschicht, welche besonders an der Frischetheke über genaue Inhaltsstoffe informiert werden möchte. Für das Retail-Umfeld ergeben sich aus diesen Entwicklungen großen Herausforderungen. Erst der Einsatz modernster IT-Technologien direkt am Point-of-sale (POS) ermöglicht eine entsprechend hohe Servicequalität. Der baden-württembergische Systemlöser Bizerba etwa hat eine neue Generation multimedialer PC-Waagen für diese steigenden Serviceanforderungen entwickelt. „Fragt der Kunde nach einem bestimmten Produkt, so muss der Verkäufer lediglich den entsprechenden Knopf auf dem Touchscreen drücken. Auf einem zum Käufer hin ausgerichteten Display werden anschließend Inhaltsstoffe und Hintergrundinformationen des Produktes angezeigt“, erklärt Claudia Gross, Director Global Marketing and Communication bei Bizerba. Besonders für Allergiker seien relevante Zusatzstoffe sofort ersichtlich.





Auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hat mit dem IGS-System ein Informationsdienst für gefährliche Stoffe eingeführt. Das IGS ist eine Produktfamilie, die mehrere, speziell auf bestimme Nutzergruppen abgestimmte Produktvarianten bereithält. IGS-public etwa ist eine Gefahrstoff-Information für die Öffentlichkeit und wendet sich an Interessierte, die sich über die Eigenschaften der Stoffe in ihrem Umfeld informieren möchten.


Redaktion
KLARTEXT ONLINE
Auf dem Heidgen 27
53127 Bonn
E-Mail: info(at)klartextonline.com

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Zeit für neue Beratungsansätze Bearbeiten lord-of-the-Games.com Erfahrungen
Bereitgestellt von Benutzer: KLARTEXTONLINE
Datum: 17.09.2010 - 15:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 259828
Anzahl Zeichen: 3416

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sonja Hergarten
Stadt:

Bonn



Kategorie:

Handel


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.09.2010

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Was tun bei fremdartigen Stoffen in Lebensmitteln? "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

KLARTEXT ONLINE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von KLARTEXT ONLINE