WAZ: NRW-Justizminister Kutschaty: Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wird, soll bei Zahlungsunfähigkeit nicht ins Gefängnis
(ots) - Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wird, soll diese
bei Zahlungsunfähigkeit nicht länger im Gefängnis absitzen müssen.
Das sehen Pläne zur Haftvermeidung der neuen rot-grünen
Minderheitsregierung in NRW vor. "Jeder Gefängnisplatz kostet den
Steuerzahler pro Tag etwa 100 Euro. Ich halte es nicht für sinnvoll,
dass Verurteilte, die beispielsweise eine Strafe in Höhe eines
Monatsgehalts nicht bezahlen können, dafür vier Wochen lang sitzen",
sagte Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) im Gespräch mit den
Zeitungen der WAZ-Gruppe (Montagausgabe). Angesichts gut
ausgelasteter Gefängnisse in NRW gebe es "klügere Modelle, die auch
noch viel Geld sparen", so Kutschaty. Die Landesregierung will ein
Projekt der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel, bei dem Experten
schon bei der Aufnahme des Häftlings gezielt nach Bürgen oder
Unterstützern im persönlichen Umfeld suchen, flächendeckend ausbauen.
"So sind dem Staatshaushalt im Jahr 2009 allein in Castrop-Rauxel
bereits Strafzahlungen von über 200.000 Euro zugute gekommen",
erklärte Kutschaty. Das Land habe dort im Gegenzug Hafttage in
fünfstelliger Höhe gespart. Für den Fall, dass eine Strafzahlung
selbst mit professioneller Unterstützung nicht eingetrieben werden
kann, sollen Verurteilte den Plänen zufolge stärker als in bisherigen
"Schwitzen statt Sitzen"-Programmen in der Gemeinwohlarbeit
eingesetzt werden.
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Datum: 30.08.2010 - 05:00 Uhr
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