(ots) - In sogenannten Hartz-IV-Familien leben
hierzulande 1,77 Millionen Kinder. Diesen jungen Menschen ein
besseres Bildungsangebot zu machen, ist nicht nur löblich, sondern
knallharter Auftrag der Bundesverfassungsrichter an die Politik. Für
den Plan von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, dafür
anstelle einer einfachen Aufstockung der Sätze lieber ein Gutschein-
oder Chipkartensystem für bildungsbezogene Leistungen einzurichten,
spricht einiges, vor allem seine Zielgerichtetheit. Vom Vorwurf,
dadurch würden sozial Schwache bevormundet, bleibt in Wahrheit nicht
viel: Wie den meisten Müttern und Vätern ist auch dem Gros der
Hartz-IV-Empfänger die Förderung ihrer Kinder eine
Herzensangelegenheit. Bildung per zweckgebundenem Guthaben schmälert
dieses Engagement keineswegs. Es kommt im Zweifel künftig aber all
jenen zugute, deren Eltern Bares lieber verballern. Bonuskarten
pauschal als Diskriminierung abzuwerten, entspricht einer bei uns in
Politik und Verbänden verbreiteten Neigung, Chancen in Stigmata zu
verkehren. Von der Leyens Chip-System bezieht seinen Charme daraus,
dass es Kommunen neue Gestaltungsmöglichkeiten bei Familienkarten
eröffnet, die auch die finanziell Unabhängigen einbeziehen. Was noch
fehlt, ist der Beleg, dass das technisch Machbare zu einem
vernünftigen Preis zu haben ist.
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