(ots) - Ein Kommentar von Reinhold Michels:
Hauptzweck des Staates ist die Gewährleistung von Freiheit und
Sicherheit für seine Bürger. Das muss bedacht werden bei den Plänen
zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung. Diese hat sich, ob sie im
Strafurteil selbst oder aufgrund neuer Erkenntnisse im Verlauf der
Strafhaft angeordnet wurde, als Sicherheitsgarantin gegen notorische
Gewaltverbrecher bewährt. Da ist nichts preiszugeben. Wer wie die
liberale Bundesjustizministerin die nachträgliche
Sicherungsverwahrung komplett aufgeben will, geht deshalb einen Weg
voller Risiken. Wer zudem den Eindruck erweckt, der Straßburger
Menschenrechts-Gerichtshof verwerfe die nachträgliche
Sicherungsverwahrung insgesamt, überinterpretiert die Entscheidung
von 2009. Sie beurteilt nämlich lediglich Spezialfälle der
nachträglichen Sicherungsverwahrung. Die deshalb Freigelassenen oder
noch zu Entlassenden - da bleibt leider kein Spielraum - müssen rund
um die Uhr polizeilich überwacht werden. Die rechtlichen Streitfälle
jedoch, die nun dem Bundesgerichtshof vorgelegt werden müssen, werden
dort hoffentlich in dem Geist entschieden, von dem sich der
Bundesinnenminister leiten lässt: Schutz der Bevölkerung geht vor
Freiheitsanspruch von Triebverbrechern.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2303