(ots) - Ein Kommentar von Reinhold Michels:
Das Bundesverfassungsgericht wird im nächsten Jahr 60. Es ist in
einem reifen Alter, und es hat mit seiner Entscheidung zu Gunsten
lediger Väter eine altersgemäß reife Richterleistung erbracht. Nun
ist es an den ledigen Vätern, Reife und Charakter zu zeigen, wenn es
darum geht, sich um ihre Kinder zu kümmern, und zwar nicht nur an
deren Geburtstagen und zu Weihnachten, sondern auch im oft
strapaziösen Erziehungsalltag. Wiederum stimmt der oft zitierte Satz,
wer Rechte habe, habe auch Pflichten. Der bislang beim Umgangsrecht
benachteiligte ledige Vater - mancher leidet nicht darunter, man
mache sich nichts vor - bleibt rechtlich nicht länger Elternteil
zweiter Klasse. Karlsruhe hebt mit seinem Beschluss hervor, was nach
aller Erfahrung von Müttern und Vätern sowie pädagogisch geschulter
Menschen dem Wohl des Kindes am besten dient: das möglichst gemeinsam
ausgeübte elterliche Sorgerecht. Der Gesetzgeber muss dafür sorgen,
dass dies auch Regelfall für nicht miteinander verheiratete Eltern
wird - und nicht erst beim Familiengericht erstritten werden muss.
Die CSU-Sorge, es sei ein weiterer Nagel in den Sarg mit der
Aufschrift "Institution Ehe" geschlagen worden, erscheint
übertrieben.
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