(ots) - Verena Becker, die einst zur Führungscrew der
Terrorbande "Rote-Armee-Fraktion" gehörte, könnte in dem Stuttgarter
Strafprozess, der ihr bevorsteht, endlich für Klarheit sorgen über
die Tat vom 7. April 1977, die als "Buback-Mord" in die
bundesrepublikanische Geschichte eingegangen ist. Becker, die bereits
wegen eines Bombenanschlags (1972) und zweifachen Mordversuchs (1977)
im Gefängnis gesessen hat, ist bis heute weder durch offene Reue (wie
es bei ihr drinnen aussieht, weiß allein sie selbst), noch durch
ehrlichen Aufklärungswillen aufgefallen. Auch in ihrer Verstocktheit
gleichen die meisten früheren RAF-Verbrecher, die ihre Taten
politisch-ideologisch zu rechtfertigen versuchten, gewöhnlichen
Kriminellen. 33 Jahre nach den tödlichen Schüssen auf
Generalbundesanwalt Buback und seine beiden Begleiter darf nicht
erwartet werden, dass Becker preisgibt, wer das Anschlags-Duo auf dem
Motorrad war. Wenn Bubacks Sohn recht hat, war Becker die
Todesschützin. Sie muss und wird sich nicht selbst bezichtigen.
Gericht und Anklägern wird es schwer genug fallen, ihr Mittäterschaft
zu beweisen. Der Bundesgerichtshof hatte schon einmal nicht ohne
Grund bloße Beihilfe zum Mord angenommen.
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