(ots) - Ein Kommentar von Anja Ingenrieth:
Die einseitige Abspaltung des Kosovo von Serbien verstößt nicht
gegen das Völkerrecht. Denn die Unabhängigkeitserklärung erfolgte
praktisch auf der Basis von UN-Bemühungen und Empfehlungen des
Sonderbeauftragten für die Region. Diese Einschätzung des
Internationalen Gerichtshofs ist eine herbe Schlappe für Belgrad. Die
dortige Regierung hatte sich aus Den Haag Unterstützung für eine
Wiederaufnahme der Status-Verhandlungen erhofft. Dieser Versuch, das
Rad der Geschichte zurückzudrehen, ist gescheitert. Stattdessen rückt
das Kosovo der vollen Eigenstaatlichkeit näher. 100 Länder müssen es
dafür anerkennen. 69 sind es bisher. Mehr als 30 wollen folgen. Für
Belgrad sollte die Niederlage Grund genug sein, seine destruktive
Kosovo-Politik zu überdenken und nationalistischen Träumen
abzuschwören. Die Zukunft für Serbien und das Kosovo liegt in der EU.
Das eindeutige Votum der Haager Richter für das
Selbstbestimmungsrecht der albanischen Bevölkerungsmehrheit im Kosovo
hat aber auch Bedeutung weit über die Region hinaus: Die territoriale
Integrität von Staaten genießt nicht mehr absolute Priorität. Das
dürften separatistische Bewegungen anderswo als Ermunterung
auffassen.
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