(ots) - Als die Bundesjustizministerin vor kurzem ihren
Gesetzentwurf zur Reform der Sicherungsverwahrung vorstellte, redete
sie verniedlichend: Es könnten "ganz schwierige Situationen"
eintreten, weil aus Gehorsam vor dem Menschenrechtsgerichtshof in
Straßburg künftig nicht mehr möglich sei, was in Deutschland seit elf
Jahren möglich ist: dass nachweislich unverbesserliche Triebtäter
über die eigentliche Haftzeit hinaus zeitlich unbegrenzt hinter
Gittern verbleiben, auch wenn die Gefährlichkeit erst in der Haft,
also nachträglich manifest wurde. "Ganz schwierige Situationen" - das
Bundesverfassungsgericht hat jetzt in einem lobenswerten Beschluss
zulasten eines Kriminellen mit Hang zu schwersten Sexualdelikten
deutlich gemacht, um was es da geht: Ein Kinderschänder,
Vergewaltiger, Mörder kommt in Deutschland nicht automatisch auf
freien Fuß, weil das ein manchmal gefährlich lebensfremd urteilendes
Straßburger Europarats-Gericht zu einer Sache des Menschenrechts
erklärt. Karlsruhe sperrt sich, pocht zu Recht auf Prüfung jedes
Einzelfalles und stuft das Recht eines Kindes, einer Frau auf Leben
und körperliche Unversehrtheit höher ein als das Recht eines
hochgefährlichen Menschen, als Freier unter Freien zu leben.
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