(ots) - Anlässlich der im Bundestag beschlossenen Umsetzung
der europäischen Richtlinie über Endenergieeffizienz und
Energiedienstleistungen erklärt der Koordinator für Energiepolitik
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thomas Bareiß MdB:
Mit dem im Bundestag beschlossenen Gesetz zur Umsetzung der
europäischen Energiedienstleistungsrichtlinie ist der Weg frei für
eine marktwirtschaftliche 1:1 Umsetzung der EU-Richtlinie. Damit
werden unverhältnismäßige Belastungen für unsere Wirtschaft
vermieden.
Mit dem Gesetz werden die Rahmenbedingungen geschaffen, um die
nationalen Einsparrichtwerte zu erreichen. Außerdem werden die
Voraussetzungen und rechtlichen Vorgaben für die Entwicklung und
Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen und für die
Erbringung anderer Energieeffizienzmaßnahmen geschaffen. Die
Energiedienstleistungsrichtlinie gibt vor, dass Deutschland über
einen Zeitraum von neun Jahren bis 2017 neun Prozent Endenergie im
Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2005 einsparen soll.
Die 1:1 Umsetzung der Richtlinie ist dabei nur ein kleiner Schritt
und ergänzt die bereits durchgeführten Maßnahmen des Integrierten
Energie- und Klimaprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz.
Durch dieses Maßnahmenpaket haben wir in dem Bereich bereits große
Erfolge erzielen können, auf denen wir uns aber nicht ausruhen
werden. Das im Herbst anstehende Energiekonzept muss das Thema
Energieeffizienz als zentralen Bestandteil aufgreifen und Wege
aufzeigen, wie die Potentiale weiter zu heben sind und welche Kosten
damit einhergehen.
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