(ots) - Wie langsam Europas Mühlen mahlen, konnten
Verkehrssünder vergnügt beobachten. Die grundsätzliche Entscheidung,
Strafen gegenseitig anzuerkennen, fiel Mitte Oktober 1999. Fast sechs
Jahr später erst war das in Gemeinschaftsrecht gegossen, und weitere
fünf brauchte Deutschland, bis der Bundestag gestern Abend zustimmte.
Damit wird der Arm europäischer Einigkeit künftig auch für alle
spürbar, die bislang nicht an Ort und Stelle zur Kasse gebeten worden
waren und deshalb glaubten, die überfahrene rote Ampel in Rom, den
Blitzer in Barcelona und das Knöllchen in Krakau getrost vergessen zu
können. Sie dürfen auch nicht hoffen, dass dem Staat das
Geldeintreiben zu mühsam wäre. Es werden knapp hundert zusätzliche
Stellen geschaffen, denn das so kassierte Geld darf Deutschland
behalten. Das kann aber nur eine Etappe auf Europas Weg sein. Europa
bleibt aufgefordert, nicht nur die Strafgelder einheitlich
einzutreiben, sondern auch die Strafen selbst anzugleichen. Schwierig
wird es etwa, wenn die ausländische Justiz deutsche Fahrzeughalter
belangt, diese aber nachweisen können, selbst nicht gefahren zu sein.
Der Bundestag, glaubt, dem Rechnung getragen zu haben. Es wäre nicht
das erste Mal, dass er sich in EU-Rechtsfragen irrt und das
Verfassungsgericht die Grundrechte hochhält.
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