(firmenpresse) - Für viele Menschen löst der Gang zum Zahnarzt Beklemmungsgefühle aus, und die Behandlung wird zum Stressmoment für Arzt und Patient. Bei einigen steigert sich die Angst sogar so weit, dass sie den Zahnarztbesuch ganz umgehen und damit langfristig Zahnschäden riskieren. Siegrid Juhl, Diplomstomatologin mit Hypnoseausbildung und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Hypnose (DGH), erläutert, wie betroffene Patienten mittels der Entspannungstherapie ruhiger an den nächsten Zahnarztbesuch herangehen können.
Frau Juhl, welchen Patienten kann die Hypnose helfen?
"Die medizinische Hypnose hilft allen, die sich eine angstfreie, entspannte und schmerzlose Zahnbehandlung wünschen. In der Zahnmedizin wird sie vor allem zur Angst- und Schmerzkontrolle verwendet. Weiterhin hilft sie bei nächtlichem Zähneknirschen sowie Lippen- und Zungenpressen. Auch bei Patienten mit chronischen Schmerzen und Kiefergelenksbeschwerden, übermässigem Würgereiz, Angst vor Spritzen und bei der Gewöhnung an Prothesen oder zahnärztliche Apparate und Instrumente kann sie eine nützliche Massnahme sein. Darüber hinaus findet sie Anwendung bei der Kinderbehandlung, zur Speichelflussregulierung oder auch bei Allergien auf Lokalbetäubungsmittel."
Welche Arten der Hypnose finden im zahnärztlichen Bereich Anwendung?
"Man unterscheidet zwischen direkten und indirekten Verfahren. Bei der ersten Methode nimmt der Patient eine passive Rolle ein und erhält vom Hypnotiseur klare, direkte Suggestionen. Das alternative indirekte Verfahren basiert auf einem Dialog zwischen Patient und Hypnotiseur. Es wird im Allgemeinen als angenehmer und schonender empfunden. Beiden gemeinsam ist, dass sowohl das Hineingehen in den Trancezustand sowie das Herauskommen freiwillige Vorgänge sind. Der Patient ist während der Behandlung ansprechbar und kann aktiv mit einbezogen werden."
Besteht die Gefahr, dass der Patient unter Hypnose die Kontrolle über seinen Körper verliert oder nicht mehr erwacht?
"Nein, es gibt Schutzmechanismen, die sofort aktiv werden, sobald der Patient spürt, dass er manipuliert werden soll oder sich etwas gegen sein inneres Weltbild richtet. Untersuchungen haben gezeigt, dass der Hypnotisierte nach rund 15 Minuten in jedem Fall von allein aufwacht. Im Normalfall können Patienten innerhalb von Sekunden aus der Trance genommen werden."
Gibt es Patienten, die nicht hypnotisiert werden können oder dürfen?
"Die moderne medizinische Hypnose ist bei 90 Prozent der Bevölkerung mit Erfolg anwendbar, besonders bei Patienten mit guter Konzentrationsfähigkeit, Fantasie und hoher Intelligenz. Nicht hypnotisiert werden können Menschen, die sich im Inneren gegen die Behandlung wehren. Gegenanzeigen bestehen bei schweren psychischen Störungen wie starken Depressionen. Ebenso sollten keine Patienten hypnostisiert werden, die unter Drogen-, Medikamenten- oder Alkoholeinfluss stehen. Bei ausgeprägter Herzschwäche und Herzrhythmusstörungen sollte die Hypnose in Absprache mit dem behandelnden Internisten erfolgen."
Wie nehmen Patienten die Behandlung unter Hypnose wahr?
"Sie erleben die Dauer des Eingriffs als wesentlich verkürzt, ihre Muskeln sind entspannt, der Körper fühlt sich angenehm schwer und ruhig an. Sie rekonstruieren eine angenehme Erfahrung, nutzen oder entdecken Ressourcen, tanken Energie."
Spüren die Patienten trotz Hypnose noch Schmerzen?
"Schmerzfreiheit lässt sich bei etwa zehn Prozent der Bevölkerung erreichen, eine Schmerzreduktion bei annähernd 80 Prozent. In der Regel genügt dann ein Viertel der üblichen Dosis an Lokalbetäubungsmitteln, um völlige Schmerzfreiheit unter Hypnose zu erzielen. Meist spürt der Patient, dass der Zahnarzt irgendetwas macht. Er nimmt dies als dumpfen Druck, Berührung oder Temperaturunterschied wahr, aber nicht als Schmerz."
Welche Mittel können genutzt werden, um den Zustand der Hypnose auszulösen?
"Klassische Methoden sind zum Beispiel die Konzentration auf einen Punkt, Gegenstand, ein Licht oder Pendel. Moderne Hypnoseverfahren leiten die Trance ausschliesslich über sprachliche Mittel, also den Dialog ein. Durch beruhigendes Einreden kommt der Patient dabei in einen tiefen Ruhezustand. Diese indirekten Verfahren werden als sehr angenehm empfunden."
Bei welchen Eingriffen wird die Hypnose eingesetzt?
"Die Einsatzgebiete sind vielfältig und umfassen nahezu alle Leistungen, die vom Zahnarzt angeboten werden. Angefangen von Chirurgie, betrifft dies Implantationen, kleine Operationen, die Prothetik und Brücken. Darüber hinaus wird die Hypnose bei Kiefergelenksproblemen, chronischen Schmerzen, Angstpatienten, auch bei Füllungen und sehr häufig im Bereich der Kinderbehandlungen eingesetzt."
Bei Interesse stellen wir gern den Kontakt zu Dipl.-Stom. Siegrid Juhl für Sie her.
Listen von Zahnarztpraxen, die Hypnose anbieten, erhalten Sie bei der Landeszahnärztekammer Brandenburg, Fax: 0355 - 38148 48 oder E-Mail: info(at)lzkb.de oder über die Fachgesellschaften.
Kontakt:
Landeszahnärztekammer
Brandenburg
Parzellenstrasse 94
03046 Cottbus
Pressestelle:
Jana Zadow
Tel.: 0355 - 38148 15
Fax: 0355 - 38148 48
E-Mail: jzadow(at)lzkb.de
Hintergrund: Hypnose
Der Begriff Hypnose leitet sich vom griechischen Wort hypnos - "Schlaf" ab und bezeichnet zum einen das Verfahren, das genutzt wird, um einen Trancezustand zu erreichen. Zum anderen steht es als Bezeichnung für die Entrückung selbst. Der Zustand der Hypnose ist entgegen seiner Wortherkunft aber kein Schlaf, sondern ein Zustand der besonderen Konzentration des Unterbewussten, während sich das Bewusstsein in einer Art Ruhephase befindet. Der Einsatz von Hypnose im medizinischen Bereich ist wissenschaftlich anerkannt und wird deshalb seit vielen Jahren als ergänzende Behandlungsmassnahme eingesetzt. Angewendet wird die alternative Methode unter anderem bei Schlafstörungen, Depressionen, Stress, Suchtkrankheiten, Sprachstörungen sowie bei der Behandlung von chronischen Schmerzen.
Hintergrund: Ausbildung
Die medizinische Hypnose wird immer von ausgebildeten Hypnotherapeuten durchgeführt. In Deutschland existieren mehrere Fachgesellschaften, die die Hypnoseausbildungen betreuen, wie die Deutsche Gesellschaft für Hypnose (DGH), die Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Hypnose (DGZH) und die Milton Erickson Gesellschaft für Klinische Hypnose e.V. (MEG). Da die zahnärztlichen Hypnosebehandlungen nicht im Leistungskatalog des Gesundheitswesens aufgeführt sind, werden die Kosten bislang nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Hypnose gilt als Privatleistung und wird als solche individuell in den Praxen abgerechnet. Patienten mit einer Privatversicherung sollten bei ihrer Versicherung erfragen, ob diese einer Kostenübernahme zustimmt.
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