(ots) - Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im
Bundestag zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger
Biomasse erklärt der Koordinator für Energiepolitik der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thomas Bareiß MdB:
Mit dem gestern verabschiedeten Gesetz zur Vermeidung
kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse werden wir
Marktverzerrungen und mögliche Benachteiligungen von kleinen und
mittelständischen EEG-Anlagenbetreibern verhindern. Hintergrund ist
die im letzten Jahr eingeführte Nachhaltigkeitszertifizierung bei
Pflanzenölen.
Bisher schreiben EEG und Nachhaltigkeitsverordnung vor, dass Strom
aus flüssiger Biomasse ab dem 1. Juli 2010 grundsätzlich nur noch
nach dem EEG vergütet werden kann, wenn die flüssige Biomasse
nachweislich nachhaltig hergestellt worden ist. Da der Aufbau
wirksamer Zertifizierungsstrukturen Zeit braucht, haben wir mit dem
Gesetz dafür gesorgt, dass die Frist zum Einsatz von zertifiziertem
Pflanzenöl um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2011 verschoben wird.
Damit müssen die Betriebe erst bis Ende des Jahres einen Nachweis
über die verordnungskonforme Nachhaltigkeit der eingesetzten Biomasse
erbringen.
Das Gesetz leistet damit nicht nur einen wichtigen Beitrag, um
kurzfristige Marktengpässe zu vermeiden, sondern sorgt auch für eine
angemessene Umsetzung der EU-Richtlinie innerhalb der vorgegebenen
Zeit.
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