(ots) - Anlässlich der Veröffentlichung der Stellungnahme
"Humanbiobanken für die Forschung" des Deutschen Ethikrates erklären
der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Albert Rupprecht MdB, und der zuständige Berichterstatter, Dr. Thomas
Feist MdB:
Wir begrüßen, dass der Deutsche Ethikrat zu Fragen der
Humanbiobanken in der Forschung eine Stellungnahme abgegeben hat. Wir
werden diese bei den Überlegungen über die Weiterentwicklung der
Rahmenbedingungen berücksichtigen.
Humanbiobanken erlangen wachsende Bedeutung für die
biomedizinische Forschung. Sie eröffnen wichtige Möglichkeiten für
die Aufklärung von Krankheitsursachen und die Entwicklung von
Therapien. Im Hinblick auf die damit verbundenen ethischen und
rechtlichen Herausforderungen ist der Deutsche Ethikrat zu dem
Schluss gekommen, dass rechtlicher Regelungsbedarf besteht.
Alle Beteiligten - sowohl Biomaterialspender als auch
Forschungseinrichtungen - brauchen Verlässlichkeit und Sicherheit.
Voraussetzung für die Nutzung von Humanbiobanken sind daher
Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, das wissenschaftliche
Potenzial von Humanbiobanken auch im Rahmen internationaler
Zusammenarbeit zu nutzen. Dabei müssen gleichzeitig die Rechte des
allgemeinen Persönlichkeitsschutzes und die informationelle
Selbstbestimmung der Spender gewährleistet werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich dafür aus, die
Empfehlungen des Deutschen Ethikrates vor dem Hintergrund der
bestehenden Forschungspraxis und der geltenden rechtlichen Regelungen
zu prüfen. Dabei sollten die internationalen Bestrebungen zur
Harmonisierung und Entwicklung von Standards berücksichtigt werden.
Bei der Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen ist es das Ziel,
einerseits den Forschungsstandort Deutschland auf dem
humanbiologischen Sektor wettbewerbsfähig zu gestalten und
gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte der Spender hinreichend zu
schützen.
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