(firmenpresse) - Grundbuch
1.6.2006
Im deutschen Sprachraum existieren zur Sicherung des Eigentumsanspruches an Grundstücken sogenannte Grundbücher.
Das Grundbuch enthält das ganze, in Österreich in Privatbesitz befindliche Grundeigentum, und wird mittlerweile zentral geführt. Eine Auskunft daraus, zB über Eigentümer, kann als verbindlich angesehen werden, und kann an sich bei jedem Bezirksgericht, und bei Notaren eingesehen werden. Es besteht aus 3 Teilen, dem
Das Gutbestandsblatt. A-BLATT
Unter A1 erfahren Sie die Bezeichnung aller Grundstücke, in dieser EZ (Einlagezahl), Angaben zur Grösse und zur Widmung (Sind aber beide nicht verbindlich).
Unter A2 sind alle für dieses Grundstück geltenden Rechte bzgl. anderer Grundstücke vermerkt, zB. ein Wegerecht über ein anderes Grundstück, aber auch öffentlich-rechtliche Beschränkungen, zB. Flughafensicherheitszone, Angaben über Denkmalschutzauflagen...
Das Eigentumsblatt. B-BLATT
Unter B sind alle Eigentümer mit Ihren Anteilen vom Ganzen eingetragen, meist mit Geburtsdatum, und Adresse, die wiederum nicht verbindlich ist, sowie Angaben über den Zeitpunkt und die Art des Erwerbs. Hier finden sich, wiederum leider nur manchmal, auch Daten über beschränkte Verfügungsmachten (Sachwalterschaft, Minderjährigkeit,..) des Eigentümers.
Das Lastenblatt. C-BLATT
Unter C sind alle Pflichten eingetragen, mit denen das Grundstück belastet ist, sei es ein Wegerecht für ein Nachbargrundstück, oder auch eine Hypothek des Besitzers, mit der er die Liegenschaft belastet hat. Wieviel Restschuld übrigens davon noch offen ist, steht nicht im Grundbuch, das ist bei der Bank zu hinterfragen. Die Reihung aller Lasten auf dem C-Blatt bestimmt auch, welche Ansprüche zuerst geltend gemacht werden können. Prinzipiell übernehmen Sie mit einem Grundstückskauf alle auf einer Liegenschaft befindlichen Rechte und Pflichten.