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ÖKO-TEST Bio-Produkte vom Discounter: Teilweise wäre mehr Sorgfalt wünschenswert

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ÖKO-TEST Bio-Produkte vom Discounter: Teilweise wäre mehr Sorgfalt wünschenswert

(pressrelations) -
Seit die Discounter Bio-Produkte in ihr Sortiment aufgenommen haben, zählt die Ausrede, dass Bio zu teuer ist, nicht mehr. Der Preiskampf hat mittlerweile auch die Bio-Branche erfasst; die Lebensmittel sind im vergangenen Jahr sogar etwas billiger geworden. Das Frankfurter Verbrauchermagazin ÖKO-TEST wollte wissen, ob die knallharten Preiskalkulationen von Aldi, Lidl
Co. zulasten der Qualität gehen.

Das Laborergebnis zeigt, dass auch bei den Discountern fast immer Bio drin ist, wenn Bio drauf steht. Doch es gibt Ausnahmen, wie Chefredakteur Jürgen Stellpflug kritisiert: "Bei drei der 36 von uns getesteten Bio-Produkten ? das sind immerhin acht Prozent ? bestehen erhebliche Zweifel, ob sie das Bio-Siegel zu Recht tragen." So fand das Labor beispielsweise in einem Erdbeerjoghurt Allylhexanoat. Dieser Stoff steckt zwar in Aromenmischungen, aber nicht in der Erdbeere. Experten gehen davon aus, dass dieses Aroma in der Natur überhaupt nicht vorkommt. Ein Sojadrink enthält einen Zusatzstoff, der zumindest teilweise so eingesetzt wurde, wie es nach den Vorschriften für Bio-Ware nicht zulässig gewesen wäre. Und in einem Früchtemüsli steckt das Pestizid Chlormequat in einer Menge, die knapp über dem Orientierungswert des Bundesverbands Naturkost Naturwaren liegt. Warum das Labor im Müsli ein Pestizid finden konnte, dafür gibt es verschiedene mögliche Ursachen: So könnte es sein, dass beim Anbau des Bio-Getreides oder in der weiteren Verarbeitung etwas schiefgelaufen ist, also etwa, dass das Pestizid eingesetzt wurde oder es zu einer Vermischung mit konventioneller Ware gekommen ist.

Dennoch zieht ÖKO-TEST ein positives Resümee aus dem Test: Die meisten Bio-Produkte vom Discounter sind frei von problematischen Inhaltsstoffen und entsprechen den Kriterien der EU-Bio-Verordnung. Höhere Standards erfüllen allerdings die Waren der deutschen Anbauverbände Demeter, Naturland und Bioland. Hier wird beispielsweise die Verwendung von Zusatzstoffen noch weiter eingeschränkt.





Die aktuelle Ausgabe des ÖKO-TEST-Magazins März 2010 gibt es seit dem 26. Februar 2010 im Zeitschriftenhandel. Das Heft kostet 3,80 Euro.
Staatliches Bio-Siegel versus Anbauverbände
Worin unterscheiden sich Bio-Waren mit EU-Bio-Siegel von den Produkten der Anbauverbände?

Das bekannteste und am häufigsten genutzte Label ist das staatliche Bio-Siegel. Es wird seit 2001 vergeben und kennzeichnet Lebensmittel, die der EU-Öko-Verordnung genügen und damit die großen Grundregeln für Bio erfüllen: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, mineralische Stickstoffdünger sowie jeglichen Einsatz von Gen-Technik. Rinder, Schweine und Hühner müssen artgerecht gehalten werden. Das Futter muss zu 100 Prozent aus ökologischem Anbau sein, in Ausnahmefällen kann aber auch konventionelle Ware in den Futtertrog. Verarbeitete Produkte dürfen das Siegel tragen, wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten biologischer Herkunft sind. Erlaubt sind 47 Zusatzstoffe sowie natürliche Aromen.

Strengere Richtlinien haben sich die acht deutschen Bio-Anbauverbände auferlegt, wobei Bioland, Demeter und Naturland am bedeutendsten sind. Ein wesentliches und gemeinsames Kennzeichen ist der Gedanke der Kreislaufwirtschaft. Das heißt, der gesamte Betrieb muss auf Öko umgestellt werden. EU-Bio-Bauern können hingegen auch nur Teile umstellen, den Gemüseacker zum Beispiel, während die Tierhaltung konventionell weitergeführt wird ? wodurch die Gefahr einer Vermischung wächst. Das Öko-Futter muss mindestens zur Hälfte vom eigenen Hof stammen. Die Anzahl der Tiere ist an die Betriebsgröße gebunden, Masttiere haben in der Regel mehr Platz im Stall. Die Verwendung von natürlichen Pflanzenschutzmitteln wie Kupfer, die gegebenenfalls für Mensch und Umwelt auch schädlich sein können, ist stärker reglementiert. Die Verwendung von Zusatzstoffen ist bei den Anbauverbänden sehr begrenzt, synthetisch gewonnene Aromen dürfen nur zum Einsatz kommen, wenn produktspezifische Genehmigungen vorliegen.


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Datum: 26.02.2010 - 12:17 Uhr
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