PresseKat - Sonderkonzepte für Tierhalter ab 40!

Sonderkonzepte für Tierhalter ab 40!

ID: 156946


(firmenpresse) - Eine Hundehaftpflichtversicherung ist der wichtigste Punkt innerhalb der Risikovorsorge für Tierhalter. Per Gesetz haften sie nämlich zu 100% für alle Schäden, die ihr Tier verursachen. Verschuldet ein Hund beispielsweise einen Verkehrsunfall, können die finanziellen Folgen immens sein! Die Hundehaftpflichtversicherung schütz den Halter vor einer solchen Belastung. Die Versicherungsinitiative www.tierversicherung.biz hat nun ein neues Sonderkonzept für Tierhalter ab 40 entwickelt, welches über die Leistungen einer "normalen" Hundehaftpflicht weit hinaus geht. Geschäftsführer Oliver Kirsch weist auf die attraktiven Vorteile und Besonderheiten des neuen Produktes hin: "Jede Hundehaftpflicht sollte natürlich auch vor Mietsachschäden an Gebäuden und Wohnräumen schützen. Die neue Hundehaftpflicht für Tierhalter ab 40 schließt darüber hinaus sogar Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen ein! Zerstört ein Hund beispielsweise das Sofa in einem Hotelzimmer, sind Halter mit dieser Versicherung rund um geschützt." Ein weiteres Extra sei laut Oliver Kirsch die Übernahme von Tierarztkosten im Falle eines Schadens am eigenen Hund. Man stelle sich vor: Der eigene Hund wird im Park von einem anderen Hund gebissen, dessen Halter ist jedoch nicht ausfindig zu machen. In einem solchen Fall kann der Anspruch auf Schadensersatz nicht geltend gemacht werden. Der Halter trägt die resultierenden Tierarztkosten selbst. Mit Hilfe des neuen Sonderkonzeptes sind Hundehalter auf der sicheren Seite!

Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.tierversicherung.biz/hundeversicherung/hundehaftpflicht_ab_40.php
http://www.tierversicherung.biz/hundeversicherung/hundehaftpflicht.php
http://www.tierversicherung.biz/hundeversicherung/hundehaftpflicht_alle_rassen.php





Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

tierversicherung.biz wurde im Jahr 2003 vom unabhängigen und freien Versicherungsmakler Puntobiz GmbH als Marke ins Leben gerufen. Auf dem gleichnamigen Online-Portal finden Tierhalter und Vereine die richtige Versicherung für ihre vierbeinigen Lieblinge sowie zahlreiche Informationen zu Tarifen, Vertragsoptionen und gesetzlichen Hintergründen. Für Versicherte hält tierversicherung.biz zudem Online-Formulare für den Schadensfall parat.

Die verschiedenen Tarife der Hundeversicherung, Katzenversicherung und Pferdeversicherung können per Online-Rechner und informativem Lexikon einfach miteinander verglichen werden. Bei weiterführenden Fragen oder der Suche nach Tarifdetails und der optimalen individuellen Lösung hilft das Team von tierversicherung.biz auch gern per E-Mail und Telefonsupport weiter. Die Hotline ist von Montag bis Freitag jeweils von 8:30 Uhr bis 20:30 Uhr unter der Rufnummer 0 22 33 / 99 07 60 50 erreichbar.

Internet: www.tierversicherung.biz



Leseranfragen:




PresseKontakt / Agentur:

Puntobiz GmbH
Jessica Schumacher
Immendorfer Str. 1
50354
Hürth
jessica.schumacher(at)puntobiz.de
0223399076050
http://www.tierversicherung.biz



drucken  als PDF  an Freund senden  BKN biostrom meldet deutlichen Ergebnissprung im Geschäftsbereich Biogas für das Geschäftsjahr 2008/2009 Versicherungen stehen 2010 vor neuer Optimierungsoffensive
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 28.01.2010 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 156946
Anzahl Zeichen: 1846

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jessica Schumacher
Stadt:

Hürth


Telefon: 0223399076050

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Sonderkonzepte für Tierhalter ab 40!
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Puntobiz GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Hundeversicherung - verschiedene Tarife zur Auswahl ...

Die Hundehaftpflicht ist für jeden Hundehalter unverzichtbar, denn als Hundehalter haftet man für Schäden, die der eigene Hund Dritten zufügt in voller Höhe. Der Grund für diese Haftung ist im BGB verankert, denn in § 833 heißt es: "Wird ...

Alle Meldungen von Puntobiz GmbH