PresseKat - Unfallgefahr bei Frost und Glätte: Kfz-Vollkasko schützt auch bei Selbstverschulden

Unfallgefahr bei Frost und Glätte: Kfz-Vollkasko schützt auch bei Selbstverschulden

ID: 156913

- Zahlreiche Auffahrunfälle auf deutschen Straßen durch Glätte und Schnee

- Kfz-Vollkaskoversicherung schützt auch bei selbst verursachten Unfällen und Fahrerflucht

- Gerade erfahrene Fahrer profitieren von einem günstigen Vollkaskoschutz

(firmenpresse) - Berlin, 28. Januar 2010 – Deutsche Autofahrer haben in diesen Tagen schwer mit Frost und Kälte zu kämpfen. Immer häufiger kommt es auf den glatten und verschneiten Straßen zu Auffahrunfällen. Laut dem Statistischen Bundesamt werden bei schlechter Witterung deutlich mehr Unfälle registriert, diese sind in der Regel aber weniger folgenschwer. So gab es im Jahr 2008 in den Wintermonaten Dezember bis Februar 9,4 Prozent mehr Verkehrsunfälle mit Sachschaden als im vergleichbaren Sommerzeitraum (Juni bis August).

Bei aller Vorsicht können bei Eisglätte auch erfahrene Fahrer ins Schleudern kommen. „Hat man selbst einen Unfall verursacht, zahlt die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung lediglich den Schaden am Wagen des Unfallgeschädigten“, erklärt Versicherungsexperte Thorsten Bohg vom unabhängigen Verbraucherportal toptarif.de (www.toptarif.de). „Schäden am eigenen Auto werden hingegen von der Kaskoversicherung geregelt.“

Den umfangreichsten Versicherungsschutz bietet bei schlechten Wetterverhältnissen die Vollkaskoversicherung. Eine Teilkaskoversicherung reguliert lediglich Steinschlagschäden an der Windschutzscheibe sowie Schäden durch Einbruch, Brand, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. „Vereinfacht kann man sagen, dass die Teilkaskoversicherung gegen Schäden am stehenden Fahrzeug absichert“, so Bohg. „Möchte man sein Auto im Verkehr ebenfalls schützen, empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung. Denn gerade bei neueren Fahrzeugen kann schon ein Blechschaden richtig teuer werden.“

Nicht nur bei selbst verschuldeten Unfällen lohnt der Vollkaskoschutz. Liegt beispielsweise Fahrerflucht vor oder ist der Unfallgegner zahlungsunfähig, ist der Schaden am eigenen Fahrzeug ohne Vollkaskoversicherung selbst zu tragen. „Auch im Falle eines ausländischen Unfallgegners kann es wegen uneinheitlicher nationaler Regelungen zu Problemen kommen“, ergänzt der Versicherungsexperte. „Oft bleibt man auf dem Schaden sitzen. Die Vollkaskoversicherung übernimmt an dieser Stelle über die Selbstbeteiligung hinaus die Reparaturkosten.“





Generell ist eine Vollkaskoversicherung bei neueren Wagen immer sinnvoll, aber auch bei einem älteren Auto lohnt sich in bestimmten Fällen ein Vollkaskoschutz. „Schließt man das erste Mal eine Vollkaskoversicherung ab, wird die Schadenfreiheitsklasse aus der Haftpflichtversicherung übernommen“, erläutert Bohg. „Da der Beitragssatz in der Teilkaskoversicherung immer 100 Prozent beträgt, ist Vollkasko in manchen Fällen damit sogar günstiger als Teilkasko.“

Durch ihre vorteilhafte Einstufung profitieren gerade erfahrene Fahrzeughalter, die schon lange unfallfrei fahren, von einer günstigen Vollkaskoversicherung. Durch die Wahl einer höheren Selbstbeteiligung in der Vollkasko kann die Versicherungsprämie weiter sinken. „Die Versicherer bewerten Merkmale wie Schadenfreiheitsklasse, Fahrzeugtyp, Regionalklasse sowie Selbstbeteiligung unterschiedlich“, so Bohg. „Der Vergleich im Internet hilft bei der Auswahl der besten Konditionen. Durch den Wechsel zu einer günstigen Kfz-Versicherung lassen sich die Jahreskosten teils um die Hälfte reduzieren.“

Durch Verbraucherportale wie toptarif.de (www.toptarif.de/autoversicherung) oder kostenlose Service-Hotlines wie 0800 - 10 30 499 können sich Verbraucher schnell und unkompliziert über Alternativen informieren und kostenlos zu einem günstigeren Kfz-Versicherer wechseln.

Aktuelles Datenmaterial zu dieser Pressemitteilung wird auf Anfrage gern zur Verfügung gestellt.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

toptarif.de ist das unabhängige Verbraucherportal der Verlagsgruppe von Georg von Holtzbrinck für alle gängigen Tarife in Deutschland. Es umfasst derzeit die Kategorien Strom, Gas, DSL, Geldanlagen, sowie Versicherungen für KFZ, Rechtsschutz, Hausrat, Wohngebäude, Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht und wird ständig erweitert und aktualisiert. Der Verbraucher kann dadurch mit minimalem Aufwand kostenlos prüfen, ob es für ihn günstigere Tarife gibt, und gegebenenfalls über www.toptarif.de gleich wechseln. Der komplette Wechselservice ist für den Verbraucher komplett kostenfrei und der Kunde erhält über toptarif.de in jedem Fall die Original-Konditionen des Anbieters, in Einzelfällen sogar zusätzliche, beim Anbieter selbst nicht erhältliche Boni und Ermäßigungen.



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Datum: 28.01.2010 - 12:11 Uhr
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