PresseKat - HAHN Rechtsanwälte schließt mit FCA Bank Deutschland GmbH außergerichtlichen Vergleich - Widerruf

HAHN Rechtsanwälte schließt mit FCA Bank Deutschland GmbH außergerichtlichen Vergleich - Widerruf von Autokredit ist oft erfolgversprechend

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(ots) - HAHN Rechtsanwälte hat mit der FCA Bank
Deutschland AG - die Fiat Chrysler Bank - wegen eines widerrufenen
Autokredits einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen. Deren
Mandant aus Würzburg hat als Verbraucher mit der Fiat Bank am 30.
April 2008 einen Kreditvertrag zur Finanzierung seines Fiat Bravo
Diesel geschlossen. Die Willenserklärung zum Abschluss des
Autokreditvertrages hat der Mandant am 03. Dezember 2015 wegen
Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung widerrufen. HAHN
Rechtsanwälte konnte durch ihre Tätigkeit erreichen, dass sich die
Parteien vergleichsweise auf die Zahlung eines Nutzungsersatzes von
5.000,00 Euro an den Darlehensnehmer bei Kostenaufhebung einigten.
Der PKW verblieb beim Darlehensnehmer.

"Angesichts des Diesel-Abgas-Skandals ärgern sich viele
Fahrzeuginhaber darüber, ihr privates Dieselfahrzeug bei einem
Verkauf aktuell nur zu einem deutlichen Mindererlös verkaufen zu
können", sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN
Rechtsanwälte. Außerdem seien laut Anwalt Hahn Fahrzeuginhaber von
Dieselfahrzeugen - insbesondere, wenn sie mit einem Schummelsoftware
ausgestattet sind - tief verunsichert über drohende Fahrverbote in
Innenstädten in den bundesdeutschen Großstädten. "Deswegen bietet
sich ein Widerruf eines (privaten) Autokredits bei fehlerhafter
Widerrufsinformation als "echte Geheimwaffe" an", so Hahn.
Wirtschaftlich ist der Widerruf eines Autokredits nach Hahn deswegen
so attraktiv, weil Rechtsfolge eines Widerrufs eines verbundenen
Geschäfts die Rückgabe des Autos und die Erstattung der gezahlten
Leistungsraten bei Berücksichtigung eines Nutzungsersatzes der Bank
für die gefahrenen Kilometer ist. "Für alle Autokreditverträge, die
nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, gibt es noch einen echten
"Knüller". Bei diesen neueren Verträgen muss sich der Kunde bei




Rückgabe seines PKW ein Wertersatz für die gefahrenen Kilometer nicht
anrechnen lassen", verrät Hahn.

HAHN Rechtsanwälte bietet bei privaten Autokrediten aufgrund der
hohen Spezialisierung der Kanzlei eine kostenfreie Erstprüfung über
die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsinformation an. Wenn die erteilte
Widerrufsinformation fehlerhaft war und eine Rückabwicklung von
Autokauf- und Darlehensvertrag wirtschaftlich Sinn macht, ist eine
anwaltliche Vertretung bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber
der Autobank ratsam. Dabei ist das Vorhandensein einer
eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung von Vorteil. Eine
solche könnte auch noch vor Erklärung des Widerrufs abgeschlossen
werden.

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der
führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Kanzlei.
Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20
Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit
mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich
Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte, davon
sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt
über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
peter.hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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Datum: 01.11.2017 - 11:45 Uhr
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