PresseKat - Mindestlohn-Tarifrunde für das Bauhauptgewerbe erfolgreich abgeschlossen

Mindestlohn-Tarifrunde für das Bauhauptgewerbe erfolgreich abgeschlossen

ID: 1541761

(ots) - Nach 14-stündigen Verhandlungen haben sich die
Tarifvertragsparteien, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie,
der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und die IG BAU, auf die
Erhöhung der Mindestlöhne für das Bauhauptgewerbe geeinigt. Demnach
steigen die Mindestlöhne 1 und 2 in jeweils zwei Schritten
folgendermaßen:

Mindestlohn 1 (Ost und West): Ab 1. Januar 2018 von 11,30 Euro auf
11,75 Euro; ab 1. März 2019 von 11,75 Euro auf 12,20 Euro. Das
entspricht einer Erhöhung von jährlich rund vier Prozent.

Mindestlohn 2 (West): Ab 1. Januar 2018 von 14,70 Euro auf 14,95
Euro; ab 1. März 2019 von 14,95 Euro auf 15,20 Euro. Das entspricht
einer Erhöhung von jährlich rund 1,7 Prozent.

Mindestlohn 2 (Berlin): Ab 1. Januar 2018 von 14,55 Euro auf 14,80
Euro; ab 1. März 2019 von 14,80 Euro auf 15,05 Euro. Das entspricht
einer Erhöhung von jährlich rund 1,7 Prozent.

Die Laufzeit beträgt 24 Monate und endet am 31. Dezember 2019.

"Der nach schwierigen Diskussionen gefundene Kompromiss trägt der
guten Baukonjunktur Rechnung und stärkt zugleich die Attraktivität
der Baubranche für Nachwuchskräfte und sichert die
Wettbewerbsfähigkeit deutscher Bauunternehmen gegenüber europäischen
Mitbewerbern", erklärte Dipl.-oec. Andreas Schmieg, Vizepräsident des
Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und Verhandlungsführer der
Arbeitgeber heute Nacht (18. 10.) in Frankfurt am Main.

Zudem wurde vereinbart, eine Expertenkommission einzusetzen, die
unter anderem Möglichkeiten prüfen soll, wie die Einhaltung des
Mindestlohns 2 besser kontrolliert werden kann, erklärte Schmieg
weiter.

Der Mindestlohn 1 gilt bundesweit für Helfertätigkeiten auf dem
Bau. Der Mindestlohn 2 gilt nur in den westlichen Bundesländern. Er
wird für Facharbeiter gezahlt. Der Mindestlohn ist noch bis zum Ende




des Jahres 2017 allgemeinverbindlich. Danach muss er erneut durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich
erklärt werden. Für den Tarifvorschlag ist eine Erklärungsfrist bis
zum 3. November 2017 vorgesehen.

Auch im Internet abrufbar: www.bauindustrie.de



Pressekontakt:
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Leiter Kommunikation / Pressesprecher
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann(at)bauindustrie.de

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Datum: 18.10.2017 - 09:45 Uhr
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