PresseKat - Thomas Rother zu TOP 11: Antrag entlarvt Demokratieverständnis der AfD-Vertreter

Thomas Rother zu TOP 11: Antrag entlarvt Demokratieverständnis der AfD-Vertreter

ID: 1540029

(ots) - Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html

Die Initiative "Mehr Demokratie" hat uns Abgeordneten zu Beginn
dieser Landtagswahlperiode eine Broschüre "Politik braucht
Beteiligung!" und ein Büchlein mit dem Titel "Die unvollendete
Demokratie" zugesandt. In der Broschüre wird darauf hingewiesen, dass
es Verfechter der direkten Demokratie gibt, die diese als bessere
Form der Demokratie begreifen. Diese behaupten, dass die direkte
Demokratie über der parlamentarischen Demokratie stehe, welche von
den so genannten "Altparteien" geprägt sei. Die parlamentarische
Demokratie wird dadurch grundsätzlich in Frage gestellt. Dieses
Demokratieverständnis proklamiert vor allem die AfD-Anhängerschaft.

Es entspricht aber nicht der Haltung vom "Mehr Demokratie", die
repräsentative Demokratie in Frage zu stellen. Volksentscheide
ergänzen und stärken die Demokratie, statt sie zu ersetzen. Das ist
vollkommen richtig und genau aus diesen Gründen hat sich dieser
Landtag für die Aufnahme von plebiszitären Elementen in die damals
erstmals erarbeitete Landesverfassung, aber auch für die kommunale
Ebene, entschieden. Damit wurde ein wichtiger Meilenstein für die
Stärkung der Demokratie in unserem Land gesetzt und auch dem
Vertrauensverlust in demokratische Institutionen in Folge der
Barschel-Affäre entgegen gewirkt. Aber eben das genaue Gegenteil
davon beschreibt die AfD in ihrem Grundsatzprogramm. Es geht ihnen um
die Mäßigung des Parlaments, das mit unsinnigen Gesetzesvorlagen
überflutet würde. Dabei waren sie zu dem Zeitpunkt der Formulierung
doch noch gar nicht dabei! Für sie ist das zudem ein Vehikel, um der
europäischen Integration entgegenzuwirken. Und genau das wollen wir
nicht.





Unser Volksabstimmungsrecht wurde in der Vergangenheit
weiterentwickelt. Die Hürden für Volksbegehren, Volksentscheid,
Bürgerbegehren, Bürgerentscheid wurden immer wieder abgesenkt. Das
zuletzt durch die Neufassung der Landesverfassung und die Änderungen
im Kommunalrecht der vergangen Wahlperiode. "Mehr Demokratie" setzt
uns damit auf Platz 3 ihres Länderrankings, schreibt der
Landesregelung einen "Vorbildcharakter für andere, zögerliche
Bundesländer" zu und bewertet die kommunale Regelung als "nun eine
der besten in Deutschland". Daher gibt es keinen Anlass, das Thema
aufzugreifen, zumal sich die Erfahrungen aus den letzten
Gesetzesänderungen noch auf einer ziemlich dünnen empirischen Basis
befinden. Bei diesen letzten Änderungen spielte die Frage der Anzahl
der Stimmberechtigten, die innerhalb eines halben Jahres einem
Volksbegehren zugestimmt haben müssen, ebenso wie dieser Zeitraum in
dem dies zu erfolgen hat, keine Rolle. Letzteres greift die AfD auch
gar nicht auf. Sie will jedoch die Reduzierung von 80.000 auf 50.000
Stimmberechtigte. Nun gibt es hier eine Vielfalt bei den
Landesregelungen. Und es ist schon offenkundig, dass man sich bei der
Bestimmung dieser Zahl eher von der Zahl an sich, für die dann eine
Begründung gefunden wurde, hat bestimmen lassen als von einer
schlüssigen Herleitung.

Des Weiteren soll die Untergrenze für das Zustimmungsquorum von
den gerade von 25 auf 15 % abgesenkten Stimmberechtigten weiter auf 5
% sinken. Auch hier sind die Länderregelungen ganz unterschiedlich
und reichen von Null bis 33 %. Es ist jedoch wichtig, dass
qualitative Voraussetzungen für Volksabstimmungen erhalten bleiben.
Dazu gehören auch die Quoren! Denn es muss sichergestellt bleiben,
dass nicht eine interessierte und gut organisierte Minderheit über
eine eher desinteressierte Mehrheit bestimmt. Das wird angesichts der
sowieso schon geringeren Wahlbeteiligung in Wahlbezirken mit
wirtschaftlich schwierigen Lebensbedingungen bei Volksabstimmungen
noch offensichtlicher.

Nun könnte man sagen: selbst schuld! Geht doch abstimmen! Aber zu
unseren Verfassungsgrundsätzen gehört die Gemeinwohlorientierung und
eben nicht der Sozialdarwinismus. Und das ist gut, für repräsentative
wie direkte Demokratie gleichermaßen. Und das rechtfertigt die
Regelung in Bezug auf das Verfahren und die Untergrenzen. Sie ist
ausgewogen und angemessen!

Dennoch sehe auch ich in diesem Politikfeld Handlungsbedarf. Wenn
die AfD wirklich mehr Demokratie will, wie wäre es denn mit einer
Initiative für das Ausländerwahlrecht. Da könnten ganz viele
Menschen, die von der politischen Willensbildung ausgeschlossen sind,
aber dennoch ihren Beitrag zum guten Leben in diesem Land leisten,
endlich ihre demokratischen Rechte wahrnehmen können und die
Anerkennung, die sie sich lange verdient haben, erhalten. Und liebe
Jamaikaner: wie wäre es mit Volksabstimmungen auf Bundesebene? Ich
meine dort haben wir wirklich Demokratiedefizite, aber gewiss nicht
in unserer Landesverfassung.



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Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger(at)spd.ltsh.de)

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Datum: 12.10.2017 - 16:46 Uhr
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