PresseKat - Pflegekinder: Kein Kindergeld bei Kurzzeitpflege

Pflegekinder: Kein Kindergeld bei Kurzzeitpflege

ID: 1534707

(PresseBox) - Die Kurzzeitpflege eines Kindes begründet kein Pflegekindverhältnis und somit auch keinen Kindergeldanspruch (Finanzgericht Köln, Urteil vom 20.02.2017, Az. 5 K 2087/16). Nur eine Unterbringung auf längere Dauer würde zu einem Anspruch auf Kindergeld für das Kind führen.

Das Finanzgericht Köln lehnte einen Anspruch auf Kindergeld ab, weil die Voraussetzungen für ein Pflegekindverhältnis im Sinne des § 32 Abs. 1 EStG nicht vorlagen. Pflegekinder sind Personen, mit denen derjenige, der das Kindergeld begehrt, durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist, sofern er nicht das Kind zu Erwerbszwecken in seinen Haushalt aufgenommen hat und das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern nicht mehr besteht.

Die Annahme eines Pflegekindverhältnisses scheitert bereits daran, dass das Kind nur für eine Kurzzeitpflege bei der Klägerin eingewiesen wurde, und zwar so lange, bis für das Kind, das offensichtlich bei der ihm zugedachten Erziehung problembelastetes Verhalten gezeigt hat, eine andere Unterbringungsmöglichkeit gefunden wurde. Die Einweisung des Kindes in die Familie der Klägerin sei daher nicht auf längere Dauer erfolgt. Das heißt, dass das Ziel nicht die Entstehung einer dauerhaften Beziehung war, sondern lediglich die vorübergehende Unterbringung in einem Haushalt, das dem Kind nicht unbekannt war.

Dass das Kind bereits in vorangegangenen Jahren im Haushalt der Klägerin gelebt hatte, ist nach Ansicht des Finanzgerichts unbeachtlich. Denn das damalige Pflegeverhältnis sei (offenbar bedingt durch Erziehungsprobleme) beendet worden. Die erneute Unterbringung des Kindes bei der Klägerin unterliegt daher einer eigenständigen Prüfung.

Der Verlag für Steuern, Recht und Wirtschaft versorgt zahlreiche bundesdeutsche GmbHs sowie deren Steuer- und Rechtsberater mit Informationen, die für die erfolgreiche Führung einer GmbH wichtig sind. Zum Medien-Portfolio gehören Zeitschriften, Informationsdienste, Bücher und Software. In all diesen Medien bemüht sich der Verlag, die fachlichen Informationen in einer auch für rechtliche und steuerliche Laien verständlichen Form zu vermitteln.





Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Verlag für Steuern, Recht und Wirtschaft versorgt zahlreiche bundesdeutsche GmbHs sowie deren Steuer- und Rechtsberater mit Informationen, die für die erfolgreiche Führung einer GmbH wichtig sind. Zum Medien-Portfolio gehören Zeitschriften, Informationsdienste, Bücher und Software. In all diesen Medienbemüht sich der Verlag, die fachlichen Informationen in einer auch für rechtliche und steuerliche Laien verständlichen Form zu vermitteln.



drucken  als PDF  an Freund senden  Verbriefungen der Realwirtschaft boomen TerraX - Analysenergebnisse mit 28 g/t Gold in neuer Zone!
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 27.09.2017 - 16:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1534707
Anzahl Zeichen: 2221

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bonn



Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Pflegekinder: Kein Kindergeld bei Kurzzeitpflege"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

VSRW-Verlag Dr. Hagen Prühs GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

9. GmbH-Geschäftsführer-Tag am 25.04.2018 in Köln ...

  Auch im Jahr 2018 wird das Wirtschaftsmagazin gmbhchef in Verbindung mit dem VSRW-Verlag die Veranstaltungsreihe ?GmbH-Geschäftsführer-Tage? in Köln fortsetzen. Ziel des alljährlich veranstalteten GmbH-Geschäftsführer-Tags ist es, einen Erfa ...

Erbschaftsteuer: Verzicht auf einen Pflichtteilsanspruch ...

Der BFH hat entschieden, wie zu verfahren ist, wenn ein gesetzlicher Erbe auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet und dafür von seinen Geschwistern Abfindungszahlungen erhält (BFH, Urteil vom 10.5.2017, Az. II R 25/15). In diesem Fall ist dana ...

Alle Meldungen von VSRW-Verlag Dr. Hagen Prühs GmbH