PresseKat - Nach der Bundestagswahl: Reformbedarf bei Zeitwertkonten

Nach der Bundestagswahl: Reformbedarf bei Zeitwertkonten

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(ots) - Neue Regeln für Zeitwertkonten gehören zu den
Reformaufgaben, die von der neuen Bundesregierung - egal in welcher
Koalition - nach der Wahl mit besonderer Dringlichkeit behandelt
werden dürften. "Die digitalen Arbeitswelten brauchen flexiblere
Arbeitszeitkonzepte, die auch den gleitenden Ãœbergang ins Rentenalter
erleichtern", erläutert Thorsten Kircheis, Vorstand der diz Deutsches
Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen AG. Die Parteien
CDU, FDP und SPD haben den Reformbedarf erkannt und wollen, dass
Unternehmen mehr Zeitwertkonten für ihre Beschäftigten einführen.
Christ- und Freidemokraten haben das Thema in ihren Wahlprogrammen
angesprochen. Für die SPD findet sich die Forderung im Weißbuch
"Arbeiten 4.0", das im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
erstellt wurde.

Das deutsche System der Zeitwertkonten ist ein europaweit
einmaliges Mittel, um Motivation und Einsatzbereitschaft der
Belegschaft zu erhöhen. In der CDU hat sich daher der junge
Bundestagsabgeordnete Kai Whittaker aus dem Wahlkreis Rastatt das
Thema auf die Fahnen geschrieben. Er fordert: "Wir müssen
gesetzgeberisch tätig werden, um die Verbreitung von Zeitwertkonten
zu verbessern."

Im Kern geht es dabei um die Gesetze "zur sozialrechtlichen
Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen". Umgangssprachlich sind
diese Regelungen als "Flexi I-Gesetz" von 1998 und "Flexi II-Gesetz"
aus dem Jahr 2009 bekannt. Fast drei Viertel der DAX-Konzerne sowie
rund ein Drittel der MDAX- und der größeren Mittelstandsunternehmen
nutzen inzwischen Zeitwertkonten. Das zur Zeit der Finanzkrise
entstandene Flexi-II-Gesetz und die laufende Rechtsprechung brachten
jedoch Restriktionen mit sich, so dass insbesondere im Mittelstand
kaum noch neue Zeitwertkonten eingerichtet werden. Während die
politischen Parteien sich bislang noch recht allgemein dazu äußern,




hat die BDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.
inzwischen konkrete Reformvorschläge vorgelegt, die auch von der diz
AG begrüßt werden.

Hintergrund: Zeit - Geld - mehr Zeit

Flexible Arbeitszeitregelungen tragen erheblich dazu bei, dass
sich Betriebe und Belegschaften auf wechselnde Marktbedingungen
einstellen können. In vielen Unternehmen werden deshalb
Arbeitszeitkonten geführt. Meist strebt man dabei an, dass sich Plus-
und Minusstunden innerhalb eines Monats oder doch zumindest innerhalb
eines Jahres ausgleichen. Durch Zeitwertkonten, deren Horizont über
mehr als 12 Monate reicht, können Mitarbeiter ihre Mehrarbeitsstunden
jedoch in "echtes Geld" verwandeln und langfristig wieder in "mehr
Zeit" zurücktauschen. Die Detailbestimmungen dafür sind in den
Flexi-Gesetzen geregelt. Ein Zeitwertkonto bietet also die
Möglichkeit, während des Arbeitslebens "Zeit" in Form von Überstunden
oder Resturlaub anzusparen und in ein Wertguthaben umzuwandeln, das
in "Geld" (Euro) geführt wird.

Die Einbringung von Zeit kann durch vielfältige Sonderzahlungen
ergänzt werden. Das reicht von gesetzlichen oder vereinbarten
Überstundenzuschlägen über Leistungsprämien, Weihnachts- oder
Urlaubsgeld bis hin zu freiwilligen Zuschüssen des Arbeitgebers. Der
in Zeitwertkonten eingezahlte Lohn gilt zunächst als "nicht
zugeflossen" und ist daher bis zu seiner späteren zweckbestimmten
Verwendung von Steuern und Sozialbeiträgen befreit. Ähnlich wie in
der betrieblichen Altersversorgung führt dies zu deutlich "mehr netto
von brutto". Daraus ergeben sich über die Laufzeit erhebliche
Vermögenssteigerungen in den Zeitwertkonten, die über private
Sparformen nicht zu erreichen sind. Das Zeitwertkonto ist nämlich ein
"echtes" Kapitalkonto, das dem Arbeitnehmer in Höhe der eigenen
Einzahlungen persönlich gehört. Es ist bei Arbeitgeberwechsel
übertragbar oder lässt sich bei der Deutschen Rentenversicherung
"parken" - jedenfalls theoretisch. In der Praxis allerdings, so die
Erfahrung der diz AG, bestehen Einschränkungen der Übertragbarkeit.

Brückenfunktion für Einkommenslücken

Die wachsenden Wertguthaben können flexibel für befristete
Auszeiten ("Sabbaticals", längere Elternzeit, Weiterbildung) genutzt
werden. Dies begründet Bedenken der Arbeitgeber an vielleicht auch zu
großer Flexibilität, so dass plötzlich Lücken in der Belegschaft
auftreten. Meist aber geht es den Arbeitnehmern um die Überbrückung
von Einkommenslücken (Altersteilzeit, Vorruhestand) bis zum
Renteneintrittsalter. Letzteres ist bisher die häufigste
Verwendungsart. Die sozialversicherungs-freie Ãœbertragung von
Zeitwertguthaben zur Aufstockung von Betriebsrenten ab dem
Rentenalter ist hingegen mit dem Flexi II-Gesetz 2009 verwehrt
worden. Planmäßig können nur bis zum 13.11.2008 in Zeitwertkonten
eingezahlte Beiträge für höhere Betriebsrenten genutzt werden. Eine
Ausnahme besteht nur, wenn das Zeitwertguthaben vor Beginn des
Rentenalters aus unerwarteten Gründen nicht genutzt werden konnte.
Damit hat der Gesetzgeber im Prinzip einen besonders beliebten
Verwendungszweck abgeschnitten, weil er missbräuchliche
Überschneidungen mit dem Betriebsrentengesetz fürchtete. Dies hat das
Interesse an Zeitwertkonten gedämpft. Es ist verständlich, dass es
für denselben Zweck nicht zwei unterschiedliche, einander
widersprechende Fördersysteme geben kann. Man sollte aber meinen,
dass es der Politik mit etwas mehr "Gehirnschmalz" gelingen sollte,
eine sorgfältige Verzahnung von Zeitwertkonten und betrieblicher
Altersversorgung zu bewerkstelligen. Ein detaillierter Vorschlag der
aba Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung liegt hierzu
bereits seit 2011 vor.

Ein weitgehend unbeachtetes Problemfeld betrifft Thorsten Kircheis
zufolge GmbH-Geschäftsführer, sofern sie für ihre flexible Mehrarbeit
ebenfalls mit einem steuergünstigen Zeitwertguthaben belohnt werden
wollen. Dies ist angestellten oder Minderheits-Geschäftsführern
ebenso wie beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern und
Vorständen gemäß einem BMF-Schreiben aus 2009 und durch ein jüngstes
BFH-Urteil nicht gestattet. Für diese Gruppe bewerten die Behörden
Zeitwertkonten bislang als verdeckte Gewinnausschüttung und verlangen
eine unmittelbare Lohnversteuerung für diese Beträge. "Das
Eigeninteresse mittelständischer Unternehmer an der Einführung von
Zeitwertkonten wird dadurch erheblich beeinträchtigt", berichtet der
diz-Vorstand.

Insgesamt besitzt das Thema Zeitwertkonten eine Komplexität, die
es vergleichbar macht mit der erst nach langen Debatten
verabschiedeten Reform der betrieblichen Altersversorgung.



Pressekontakt:
diz Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen AG
Unternehmenskommunikation
Leander L. Hollweg
Tel.: 030 56 59 25-288
E-Mail: L.Hollweg(at)diz.ag ; www.diz.ag
Landsberger Allle 366, 12681 Berlin

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