PresseKat - Festbeträge: Der Mehrwert für den Patienten muss in der Gesundheitsversorgung honoriert werden

Festbeträge: Der Mehrwert für den Patienten muss in der Gesundheitsversorgung honoriert werden

ID: 1530256

(ots) - Mit Unverständnis reagiert der Bundesverband der
Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) auf die Behauptung des
Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA), das Regulierungsinstrument der
Festbetragsgruppen habe keinen Einfluss auf die Versorgungsqualität.
Dazu Dr. Norbert Gerbsch, stellv. Hauptgeschäftsführer des BPI: "Im
Zentrum jeder Betrachtung beim medizinischen Fortschritt muss der
Mehrwert für den Patienten stehen. Das gilt sowohl bei neuen
Medikamenten aber auch bei der schrittweisen Verbesserung bekannter
Wirkstoffe. Diesem Grundsatz folgen die pharmazeutischen Unternehmen,
die in die Entwicklung von patientengerechten Arzneimitteln mit
passgenauen Darreichungs- und Applikationsformen investieren. Und
diesem Grundsatz sollte auch der G-BA folgen."

Der Zuschnitt von Festbetragsgruppen muss sich an der Versorgung
orientieren. Indikationen, Besonderheiten des Therapiegebietes und
patientenrelevante Unterschiede in der Darreichungs- und
Applikationsform müssen bei der Bildung von Festbetragsgruppen
berücksichtigt werden. Das Festbetragssystem bietet dafür Spielräume
- die vom G-BA bei der Bildung von Festbetragsgruppen immer weniger
genutzt werden. Es ist zu beobachten, dass in den letzten Jahren die
Unterschiede zwischen Arzneimitteln vernachlässigt werden, in dem
diese in immer größere Festbetragsgruppen eingeordnet werden. Der BPI
fordert eine Korrektur dieser Praxis. In seinem Positionspapier zur
Wahl hat der Verband unter anderem auch dazu aufgefordert, sich klar
zur Entwicklungsleistung an bewährten Wirkstoffen und zu ihrer
Weiterentwicklung zu bekennen: Im Sinne einer patientenorientierten
Politik gehört das Festbetragssystem derart verbessert, dass
Schrittinnovationen angemessen vergütet werden.

Der G-BA hatte in einer Pressemeldung die Neubildung und
Aktualisierung von Festbetragsgruppen für Arzneimittel als Instrument




zum wirksamen Preiswettbewerb mit der These verknüpft, dass die
therapeutisch notwendige Arzneimittelauswahl und die
Versorgungsqualität dadurch nicht eingeschränkt werden.



Pressekontakt:
Julia Richter (Pressesprecherin), Tel. 030/27909-131, jrichter(at)bpi.de

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Datum: 15.09.2017 - 09:26 Uhr
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