PresseKat - Musterprozess auf Kostenerstattung einer Augenlaser-OP durch gesetzliche Krankenkasse

Musterprozess auf Kostenerstattung einer Augenlaser-OP durch gesetzliche Krankenkasse

ID: 1521414

CLLB unterstützt Versicherten bei der Klärung der Frage nach Erstattungspflicht vor dem Sozialgericht

(firmenpresse) - Berlin, 16.08.2017. Die Krankenkassen wehren sich hartnäckig, die Kosten von Augenlaser-Operationen zu übernehmen. Für Privatversicherte sind schon positive Urteile ergangen. CLLB führt gegenwärtig einen Musterprozess gegen eine Gesetzliche Krankenkasse.
Viele Versicherte sind davon betroffen: Sie leiden an einer Fehlsichtigkeit. Daher sind sie auf Hilfsmittel wie Brillen und Kontaktlinsen angewiesen. Die Betroffenen stehen oft vor dem Problem, dass sie diese Hilfsmittel mit der Zeit nicht mehr vertragen oder aus beruflichen Gründen nicht weiter einsetzen können. In diesem Fall greifen sie auf eine weitere Möglichkeit zurück: Sie lassen ihre Augen mittels eines Lasers behandeln.
Gemeinhin gilt dieser Eingriff als Heilbehandlung. Viele Krankenkassen weigerten sich nichtsdestotrotz in der Vergangenheit, die Kosten zu übernehmen. Der Bundesgerichtshof urteilte in einem solchen Fall bereits, dass eine Private Krankenkasse den Versicherten nicht die Übernahme der Kosten mit dem Hinweis verweigern darf, dass eine Operation aufgrund der Möglichkeit des Tragens einer Brille oder von Kontaktlinsen nicht notwendig sei. Daher dürfte für die Privaten Krankenversicherungen die Pflicht zur Kostenübernahme bestehen.
CLLB führt gegenwärtig einen Musterprozess wegen der Kosten einer Augenlaser-Operation gegen eine Gesetzliche Krankenkasse. Die Krankenkasse vertritt die Ansicht, dass eine Augenlaseroperation keine etablierte Heilbehandlung sei. Mit diesem Hinweis verweigert sie die Übernahme der Kosten. Jedoch dürfte es schwierig sein, diesen Standpunkt vor Gericht zu halten. Auch wenn sich die Gesetzlichen Krankenkassen gegen die Tatsache sträuben: In der Medizin werden Augenlaser-Operationen seit zwanzig Jahren als Heilbehandlung eingesetzt.
Betroffenen darf daher empfohlen werden, ihre Gesetzliche Krankenkasse nachdrückliche zur Übernahme der Kosten aufzufordern. Gegebenenfalls sollte die Hilfe eines Rechtsbeistandes in Anspruch genommen werden. Denn die Krankenkassen wehren sich oft pauschal gegen die Übernahme der Kosten. Hier kann die Durchsetzung der Kostenübernahme im Einzelfall schwierig sein. Die Verfolgung der Interessen durch eine auf diesen Fall spezialisierte Kanzlei ist in diesen Fällen erfolgversprechend.




CLLB vertritt seit langem die Interessen sowohl von gesetzlich- als auch privat Versicherten. Sollte ein Versicherter über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so übernimmt diese oftmals die Kosten eines etwaigen Vorgehens. Für ihre Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Cocron gerne zur Verfügung.

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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Panoramastr. 1, 10178 Berlin, Fon: 030/288 789 60, Fax: 030/288 789 620; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 17.08.2017 - 13:53 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: István Cocron
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München, Berlin



Kategorie:

Versicherungen


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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.08.2017

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