PresseKat - Viele Verbraucherdarlehensverträge der Bremer Landesbank sind noch heute widerrufbar

Viele Verbraucherdarlehensverträge der Bremer Landesbank sind noch heute widerrufbar

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(ots) - Für Kreditnehmer der Bremer Landesbank die nach dem
10.06.2010 ein Darlehen abgeschlossen haben, besteht in vielen Fällen
ein "ewiges Widerrufsrecht", d. h. die betroffenen Verträge können
jederzeit widerrufen werden. HAHN Rechtsanwälte liegen Verträge aus
den Jahren 2010 und 2011 vor, in denen die Bremer Landesbank ein
veraltetes und fehlerhaftes Belehrungsmuster für Widerrufsbelehrungen
verwendet hat. Wegen der Belehrungsmängel hat die in den Verträgen
genannte Frist für den Widerruf nie zu laufen begonnen. Betroffene
Verbraucher können diese Verträge deshalb noch heute rückabwickeln
und damit vor allem bei Immobilienfinanzierungen sehr viel Geld
sparen.

Totgesagte leben länger: Der Bundestag hatte auf Druck der
Bankenlobby das teilweise Aus für den Widerrufsjoker bei
Immobilienkrediten beschlossen. Der Widerruf von zwischen dem
02.11.2002 und dem 10.06.2010 geschlossenen Immobilienkrediten war
nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich. Der Widerrufsjoker für
Verträge ab dem 11.06.2010 gilt aber fort, sofern die Banken die
Verbraucher weiterhin fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht belehrten -
so wie dies die Bremer Landesbank bis ins Jahr 2011 hinein getan hat.
In den Belehrungen wird zwar die Widerrufsfrist genannt, allerdings
versehen mit einer Fußnote mit dem Fußnotentext "Bitte Frist im
Einzelfall prüfen". Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom
12.07.2016 (Az.: XI ZR 564/15) entschieden, dass diese Art der
Belehrung undeutlich und damit gesetzeswidrig ist, da sie den
falschen Eindruck erwecke, es sei Aufgabe des Verbrauchers, die in
seinem Fall geltende Frist selbst festzustellen.

Kreditnehmer mit Verträgen ab dem 11.06.2010 haben deshalb sehr
oft noch die Möglichkeit, ohne Zahlung einer
Vorfälligkeitsentschädigung aus einem alten Kredit auszusteigen und
in ein zinsgünstigeres Darlehen umzuschulden. Der finanzielle Vorteil




für den widerrufenden Kreditnehmer ist regelmäßig auch deshalb groß,
weil die Bank infolge der Rückabwicklung Zinsvorteile an den
Kreditnehmer herausgeben muss, die sie erwirtschaftet hat. Sogar
bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können über das
Widerrufsrecht noch nachträglich von der Bank herausverlangt werden.
"Alle Bankkunden die Ihren Kreditvertrag ab dem 11.06.2010 mit der
Bremer Landesbank abgeschlossen haben, sollten fachanwaltlich
überprüfen lassen, ob ein Widerrufsrecht fortbesteht" rät Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht Lars Murken-Flato.

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB handelt es sich um eine der
bundesweit führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht. Der
Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren,
Partnerin Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann und assoziierter Partner
Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner
sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte
vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
fünfzehn Anwälte tätig, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte verfügt über Standorte in
Bremen, Hamburg und Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-711-2468511
E-Mail:
lars.murken(at)hahn-rechtsanwaelte.de
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Datum: 09.08.2017 - 10:00 Uhr
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